.betroffen sind derzeit z.B. die Ausgaben der German Top 100 Single Charts vom 04.04. vom 25.04. und 02.05.2011.
Die Kanzlei Kornmeier & Partner verlangt in der Abmahnung wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages von 450 € zur Abgeltung aller Ansprüche der eigenen Mandantschaft: EMI Music Germany GmbH & Co. KG.
Abmahnungen wegen dem vorgeblichen Download / Upload von Samplern in Tauschbörsen bergen eine besondere "Gefahr". In vielen Fällen- wie auch bei Chartcontainer wie die "German Top 50 Charts", "German Charts Top 100", "The Dome" oder "Bravo Hits" - besteht das Risiko, daß eine Reihe von Abmahnungen wegen unterschiedlicher auf dem Album enthaltenen Titel ausgesprochen. Dies ist u.a. darin begründet, daß es sich bei diesen Alben um Zusammenstellungen von Werken mit unterschiedlichen Rechteinhabern handelt, die dann jeweils isoliert abmahnt werden. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, daß der in Anspruch Genommene in den kommenden Wochen Abmahnungen von verschiedenen Kanzleien erhält, stark erhöht!
Die angebotene Summe zur "Abgeltung aller Ansprüche" ist zwar gegenüber anderen Abmahnungen z.B. wg. des Downloads von Filmen meist geringer, aber insgesamt können sich die Forderungen aus den unterschiedlichen Abmahnungen leicht auf mehrere tausend Euro erhöhen.
Es gilt daher die Möglichkeiten eines präventiven Handelns zu prüfen!
Betroffene, die eine Abmahnung wegen "nur" eines Titels aus einem Album / Chartcontainers erhalten haben sollten unbedingt Hilfe bei einem spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen!
Generell empfiehlt sich bei Abmahnungen folgende Vorgehensweise::
Was sollten Sie tun / Erste Hilfe bei Abmahnungen:
- Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls!
Die Abmahnung durch eine Anwaltskanzlei erfolgt nicht ohne Grund, eine Ihnen zugeordnete IP-Adresse ist dieser durch Ihren Provider mitgeteilt worden - ob die Abmahnung berechtigt ist, muss geklärt werden.
- Beachten Sie die Frist!
In der Abmahnung ist häufig eine sehr kurze Frist von wenigen Tagen gesetzt. Dies ist nach allgemeiner Ansicht zulässig. Nach Ablauf der Frist droht ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren, daß mit weiteren Kosten verbunden sein kann.
- Kontaktieren Sie nicht selbst die abmahnende Kanzlei!
In aller Regel ist die direkte Kontaktaufnahme fruchtlos. Die Wahrscheinlichkeit, daß Sie mit Ihren möglicherweise berechtigten Einwänden Gehör finden ist eher gering. Im Gegenteil besteht die Möglichkeit, daß Sie im direkten Gespräch Umstände preis geben, die eine Abwehr der Abmahnung erschweren.
- Beauftragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt!
Abmahnungen im Urheberrecht und im speziellen bei Filesharing sind mittlerweile eine Spezialmaterie in der viele - teilweise gegensätzliche Gerichtsentscheidungen - ergehen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kennt die aktuelle Rechtslage und kann sie entsprechend sinnvoll beraten.
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Die Kanzlei RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert. Beide Berufsträger haben im Rahmen Ihres zusätzlichen Masterstudienganges im Medienrecht umfangreiche Spezialkenntnisse im Urheberrecht und Internetrecht erworben und kennen die aktuelle Gesetzeslage und vor allem die aktuelle Rechtsprechung genau.
Kontaktieren Sie uns - Wir unterstützen Sie gerne! Selbstverständlich informieren wir Sie vorab unverbindlich über die Kosten einer eventuellen Beauftragung.