Hilfe bei Abmahnungen wegen Informationspflichtverletzung der IT-Recht-Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller & Münch im Auftrag der Manfred Vogt & Claudia Schöndorff GbR

Hilfe bei Abmahnungen wegen Informationspflichtverletzung der IT-Recht-Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller & Münch im Auftrag der Manfred Vogt & Claudia Schöndorff GbR
10.05.20112387 Mal gelesen
Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde bekannt, dass die IT-Recht-Kanzlei, Rechtsanwälte Keller-Stoltenhoff, Keller & Münch aus München im Namen der Manfred Vogt & Claudia Schöndorff GbR, Bärenstraße 74, 86156 Augsburg Abmahnungen wegen Informationspflichtverletzungen versendet.
 

Die IT-Recht-Kanzlei fordert im Namen der Manfred Vogt & Claudia Schöndorff GbR die Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren (1,5 Geschäftsgebühr) aus einem Gegenstandswert von 30.000 EUR, mithin in Höhe von 1.157,00 €, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in Bezug auf nachfolgende Punkte:  

Der Abgemahnte soll sich verpflichten, es künftige zu unterlassen


1. im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern im Internet Angebote von Waren aus dem Sortiment XXXXX zu veröffentlichen,

a) und dabei im Rahmen der Widerrufsbelehrung wie folgt über den Beginn der Widerrufsfrist zu informieren:

"Die Frist beginnt mit Empfang der Ware, jedoch nicht vor Erhalt dieser Belehrung"

b) und dabei im Rahmen der Widerrufsbelehrung wie folgt zu belehren:

"Waren mit aufgebrochenem Sicherheitssigel können nicht zurückgenommen werden."

c) und dabei im Rahmen der Widerrufsbelehrung ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung - etwa in Gestalt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen - wie folgt über die Widerrufsfolgen zu informieren:

"Der Besteller hat jedoch die Kosten der regelmäßigen Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückgesendeten Ware einem Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Ware der Besteller die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.";

d) und ohne dabei zu informieren

- über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen,
- darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist,
- darüber, wie er mit den gemäß
§ 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann.

e) und dabei alternativ oder kumulativ auf folgende Klauseln und/oder inhaltsgleiche Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug zu nehmen:

- "Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel."
- "Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden."
- "Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert."
- "Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von XYZ."

f) und dabei dem eigenen Verkaufspreis einen höheren durchgestrichenen Preis gegenüberzustellen, ohne den durchgestrichenen Preis näher zu erläutern.


IT-Recht-Kanzlei Abmahnung - Kanzlei Gerstel


Weitere Informationen über aktuelle Abmahnungen erhalten Sie unter: http://www.abmahnberatung.de

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Wir beraten Betroffene, die unter anderem von den nachfolgenden Kanzleien eine Abmahnung oder Zahlungsaufforderung erhalten haben. Durch Anklicken des jeweiligen Links erhalten Sie nähere Informationen zu den einzelnen Kanzleien, Auftraggebern und Abmahnungen:

  • Auffenberg (Stefan Auffenberg) 
  • APW Auffenberg Petzold Witte
  • Baek Law
  • Baumgarten Brandt
  • Baumgärtner (Daniel Baumgärtner)
  • Berners & Coll.
  • Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
  • Bohry (Viktor Bohry)
  • Braune & Partner
  • C-S-R (Christoph Schmietenknop)
  • Denecke von Haxthausen
  • Diesselhorst von Lojewski
  • Espey (Klaus Peter Espey)
  • Estel Feise
  • FAREDS
  • Graf von Westphalen
  • Himmelmann Pohlmann
  • Hoffmann
  • IT-Recht Kanzlei
  • Jacobs Höfer
  • JuS Schloms
  • Knebel Kreutzberger Effler
  • Kornmeier
  • Kruse (Doreen Kruse)
  • KSP Seegers Frankenheim
  • Lichtenstein Körner & Partner
  • Lihl (Christopher Lihl)
  • Lockowandt (Frank Lockowandt)
  • Meier (Marcus Meier)
  • Meissner & Meissner
  • Negele Zimmel Greuter Beller
  • Nümann Lang
  • Rasch
  • Reichelt Klute Aßmann
  • Rosenow Tiemann
  • Sagsöz Euskirchen
  • Sandhage
  • Sasse & Partner
  • Schalast & Partner
  • Schiek (Marko Schiek)
  • Schroeder (Lutz Schroeder)
  • Schulenberg Schenk
  • Schutt Waetke
  • SKW Schwarz
  • Spiske Maisch
  • Urmann & Collegen / U C / U C
  • Volke2.0 
  • Vorwerg Sommer
  • Waldorf Frommer
  • Wettbewerbszentrale
  • Winterstein
  • Zimmermann Decker