Abmahnung Sasse und Partner - I Saw the Devil - Splendid Film GmbH

Abmahnung Filesharing
04.05.2011659 Mal gelesen
Derzeit mahnt die Kanzlei Sasse und Partner die angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Film - I Saw the Devil - ab.

Momentan mahnt die Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH die vermeintliche Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag. Dem Betroffenen wird die öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Werkes - I Saw the Devil - in Filesharingbörsen vorgeworfen.Wer eine Abmahnung erhält, fällt meist aus allen Wolken. Viel zu häufig passiert es, dass eine Tauschbörse auch ganz bewusst eingesetzt wurde. Die Nutzer sind sich jedoch häufig im Unklaren darüber, wie eine Tauschbörse eigentlich funktioniert. Viele gehen davon aus, dass sie in einer Tauschbörse anonym sind. Das ist der erste große Fehler.

Ein weiteres großes Problem: In den Abmahnungen ist die Rede von einer "Verbreitung" des urheberrechtlich geschützten Werkes. Viele gehen davon aus, dass sie in einer Tauschbörse nur herunterladen. Auch das ist nicht korrekt. Die Funktionsweise einer Tauschbörse ist weit komplexer: Sobald man sich mit einer Tauschbörse verbindet, offenbart man auch seine IP-Adresse. Eine 12-stellige Identifikationsnummer, die theoretisch eindeutig ist. Sobald ein bestimmtes Werk in den "Download" geworfen wird, verbindet sich ihr PC mit anderen PCs, die dieses Werk anbieten. Unter diesen anderen PCs befinden sich möglicherweise aber auch spezielle Tauschbörsenprogramme von Piratenjägern. Sie überwachen die Tauschbörsen im Hinblick auf bestimmte Werke eines Auftraggebers. Finden sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk des Auftraggebers, halten sie fest, wer sich dieses herunterlädt. Die IP-Adresse wird also notiert. Darüber hinaus wird meist ein Testdownload durchgeführt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Datei tatsächlich angeboten wurde.

In einer Tauschbörse lädt man nämlich nicht nur auf den eigenen PC herunter. Die Werke im "Share-Ordner" beziehungsweise im Download werden zeitgleich hochgeladen und an andere Nutzer der Tauschbörse verteilt. Das bedeutet, dass das urheberrechtlich geschützte Werk an eine Vielzahl von anderen Tauschbörsennutzern verbreitet wird. Besonders schlimm ist das, wenn der "Download-Ordner" nie geleert wird. Dieser ist bei vielen Tauschbörsenprogrammen als "Quellordner" für Dateien definiert, die in der Tauschbörse verbreitet werden sollen. Ein unachtsames Vorgehen kann darüber hinaus dazu führen, dass persönliche Daten in eine Tauschbörse eingestellt werden.

Eine besonders heimtückische Funktion: Manche Tauschbörsenprogramme bieten an, den "Upload" auf 0 Kilobyte zu stellen. Allgemein wird man davon ausgehen, dass somit nichts hochgeladen wird. Das ist jedoch ein grober Irrtum. Manche Tauschbörsenprogramme interpretieren die Angabe "0 Kilobyte" als "endlos". Das bedeutet, dass bei dieser Einstellung so viel Bandbreite für den Upload verbraucht wird, wie zur Verfügung steht. Sie laden mit dieser Einstellung also hoch - und zwar mit der maximal möglichen Geschwindigkeit!

Es wird an der Funktionsweise deutlich, dass es unterschiedliche Ursachen für den Erhalt solch einer Abmahnung gibt: 

Möglichkeit 1: Der Anschlussinhaber hat das Werk - I Saw the Devil - in einer Filesharingbörse heruntergeladen. (Der Download bringt zeitgleich eine Downloadmöglichkeit für andere mit sich)

Möglichkeit 2: Ein Dritter (nicht der Anschlussinhaber), der Zugriff auf einen an den Internetanschluss angeschlossenen Rechner hatte, hat das Werk - I Saw the Devil - heruntergeladen. (Mitbewohner, Mitnutzer des W-Lan)

Möglichkeit 3: Das Werk - I Saw the Devil - war in einem freigegebenen Ordner gespeichert und es konnte über ein Peer-to-Peer Netzwerk hierauf zugegriffen werden.

Möglichkeit 4: Ein Dritter hat sich in das W-Lan Netzwerk eingehackt und das Werk - I Saw the Devil - heruntergeladen

Möglichkeit 5. Bei der Ermittlung durch die Anti-Piracy-Firma ( Die Firma, die die Urheberrechtsverletzung aufgezeichnet hat) hat ein Fehler dazu geführt, dass die dynamische IP-Adresse falsch zugeordnet wurde.

Diese Ausführung sollte einen grundlegenden Überblick über die Beweissicherung verschaffen. Weiter folgen grundlegende Informationen: Abmahnungen werden dann ausgesprochen, wenn eine Person sich in ihren Rechten verletzt sieht, bzw ein Dritter die Rechte ( z.B Urheber- und Leistungsschutzrechte ) verletzt hat. In diesem Fall kann der Verletzer, in diesem Fall der Filesharer, aufgefordert werden, diese Handlung zu unterlassen. Übersetzt: Der Rechteinhaber kann dem Downloader verbieten, den Film - I Saw the Devil - in Internettauschbörsen anzubieten. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in solch einem Fall vorgesehen, dass sich der Downloader im Falle einer Urheberrechtsverletzung dazu verpflichten muss, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser bestätigt der Abgemahnte, wie dem Namen der Erklärung zu entnehmen ist, die Urheberrechtsverletzung (das Anbieten der Datei) gegenüber dem Rechteinhaber zu unterlassen.

Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Gegenargumenten. So ist zu prüfen, ob der Abmahner überhaupt die erforderlichen Rechte hat, die Abmahnung auszusprechen. Ferner ist die technisch Seite der Ermittlung sehr kritisch zu hinterfragen, bereits kleinste Fehler können zu einer Fehlermittlung führen. Weiter ist dann zu fragen, ob die Gebühren und der Schadensersatz angemessen sind. Auch hier gibt es abhängig von der Vorgehensweise der jeweiligen Kanzlei unterschiedliche Ansatzpunkte. Immer wieder kommt es vor, dass Eltern die Schuld auf sich nehmen, um ihre Kinder zu schützen, oder weil sie befürchten anderenfalls strafrechtlich belangt zu werden. Hier wird viel falsch gemacht. Selbst wenn Sie die Forderungen der Gegenseite vollständig erfüllen wollen. Informieren Sie sich über die Reichweite Ihrer Handlungen.

Ich biete folgenden Service im Falle einer Abmahnung:

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs

Informationen zu der Kanzlei:

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vertritt seit Jahren Abgemahnte aus ganz Deutschland. Der Kanzleigründer Dr. Alexander Wachs hat einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die Beratung von Privatpersonen gelegt, die Abmahnungen erhalten haben, weil Ihnen vorgeworfen wird, dass über deren Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen worden sind. Der Rechtsanwalt Dr. Wachs hat dabei von Anfang an, überregional gearbeitet und sein Wissen mit Verbraucherzentralen aus ganz Deutschland sowie mit Interessenverbänden zusammengeschlossener Abgemahnter geteilt. Über ein Dutzend TV-Auftritte allein in den letzten drei Jahren in namhaften Sendungen (u.a. SpiegelTV) haben dafür gesorgt, dass Dr. Wachs weit über die Grenzen Hamburgs als kompetenter Ansprechpartner bei Fragen zum Thema Abmahnungen und Urheberrecht bekannt ist.

Neben der Berichterstattung auf der Internetseite www.dr-wachs.de hat die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte nun ein umfassendes Informationsportal unter www.dr-abmahnung.de  ins Netz gestellt. Die Abmahn-News etwa informieren umfassend über aktuelle Entwicklungen im Abmahnwesen. Besonders gelungen ist die Suchfunktion im oberen Drittel der Internetseite, mittels derer Abgemahnte auf die gesamte Datenbank der Internetseite bequem zugreifen können und Informationen zu abmahnenden Rechteinhabern und Kanzleien abrufen können.