April 2011: Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Lihl i.A.d. Great Movies GmbH für diverse Filmwerke z.B. „6 Guns“

Abmahnung Filesharing
27.04.2011432 Mal gelesen
Uns ist bekannt geworden, daß die Rechtsanwaltskanzlei Lihl derzeit für die Great Movies GmbH den angeblichen Upload von diversen Spielfilmen mit anwaltlichen Abmahnungen verfolgt. Dabei geht es um folgende Filmwerke:

-          2010 Moby Dick

-          6 Guns

-          River of Darkness

-          Titanic 2: Die Rückkehr

Generell empfiehlt sich bei Abmahnungen folgende Vorgehensweise::

Was sollten Sie tun / Erste Hilfe bei Abmahnungen:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls!

Die Abmahnung durch eine Anwaltskanzlei erfolgt nicht ohne Grund, eine Ihnen zugeordnete IP-Adresse ist dieser durch Ihren Provider mitgeteilt worden - ob die Abmahnung berechtigt ist, muss geklärt werden.

In der Abmahnung ist häufig eine sehr kurze Frist von wenigen Tagen gesetzt. Dies ist nach allgemeiner Ansicht zulässig. Nach Ablauf der Frist droht ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren, daß mit weiteren Kosten verbunden sein kann.

  • Kontaktieren Sie nicht selbst die abmahnende Kanzlei!

In aller Regel ist die direkte Kontaktaufnahme fruchtlos. Die Wahrscheinlichkeit, daß Sie mit Ihren möglicherweise berechtigten Einwänden Gehör finden ist eher gering. Im Gegenteil besteht die Möglichkeit, daß Sie im direkten Gespräch Umstände preis geben, die eine Abwehr der Abmahnung erschweren.

  • Beauftragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt!

Abmahnungen im Urheberrecht und im speziellen bei Filesharing sind mittlerweile eine Spezialmaterie in der viele - teilweise gegensätzliche Gerichtsentscheidungen - ergehen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kennt die aktuelle Rechtslage und kann sie entsprechend sinnvoll beraten.

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Die Kanzlei RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert. Beide Berufsträger haben im Rahmen Ihres zusätzlichen Masterstudienganges im Medienrecht umfangreiche Spezialkenntnisse im Urheberrecht und Internetrecht erworben und kennen die aktuelle Gesetzeslage und vor allem die aktuelle Rechtsprechung genau.

Kontaktieren Sie uns - Wir unterstützen Sie gerne! Selbstverständlich informieren wir Sie vorab unverbindlich über die Kosten einer eventuellen Beauftragung.