Hilfe und Beratung bei Abmahnung durch die Sony Ericsson Mobile Communications AB durch Rechtsanwälte Göhmann wegen Markenverletzung „Sony Ericsson

Hilfe und Beratung bei Abmahnung durch die Sony Ericsson Mobile Communications AB durch Rechtsanwälte Göhmann wegen Markenverletzung „Sony Ericsson
27.04.2011892 Mal gelesen
Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Göhmann, Dr. Maximilian Schunke, Landschaftstr. 6, 30159 Hannover im Auftrag der Sony Ericsson Mobile Communications AB, Nya Vattentornet, 221 88 Lund, Schweden wegen einer angeblichen Markenverletzung vor. Es geht vor allem um die Marke „Sony Ericsson“.

Die Rechtsanwälte Göhmann fordern im Auftrag der Sony Ericsson Mobile Communications AB:

"1. es bei Versprechen einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung in Höhe von 10.000,00 € (in Worten: zehntausend EURO) und im Fall wiederholter Verletzungen unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges bis zu 100.000,00 € (in Worten: einhundert tausend EURO) es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr, im Zusammenhang mit Akkus, die keine original Sony Ericsson Produkte sind, Geschäftsbezeichnungen oder Produktbezeichnungen zu führen und / oder zu Werbezwecken zu verwenden, die dem Zeichen der Marken "Sony Ericsson" entsprechen sowie es zu unterlassen, Akkus auf den Markt zu bringen.


Insbesondere in der im Folgenden abgebildeten Weise:

(...)

2) Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der unter Ziffer 1. aufgeführten Produkte zu erteilen und zwar unter Angabe von Namen und Anschrift des Herstellers, des Lieferanten und über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Produkte, gegliedert nach Kalenderwochen und Artikel-nummern, unter Mitteilung des jeweiligen Ein- und Verkaufspreises und unter Übermittelung der die Ein- und Verkäufe belegenden Rechnungen;

3) die in seinem unmittelbaren oder mittelbaren Besitz oder Eigentum befindlichen Produkte zu vernichten und Sony Ericsson einen entsprechenden Nachweis zu erbringen;

4) sämtliche unter Ziffer 1. beschriebenen Produkte, die er widerrechtlich an Dritte (die keine Endkunden sind) veräußert hat und die sich nicht im Eigentum Dritter befinden, zurückzurufen und Sony Ericsson einen entsprechenden Nachweis darüber zu erbringen.

5) der Firma Sony Ericsson all denjenigen Schaden zu ersetzen, der dieser aus den in Ziffer 1 aufgeführten Handlungen erwachsen ist und noch erwächst;

6) die der Firma Sony Ericsson in dieser Sache entstandenen Anwaltskosten der Rechtsanwaltskanzlei Göhmann, Hannover, zu begleichen.

7) Sämtliche Streitigkeiten aus dieser Erklärung unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der für Hannover zuständigen Gerichte."


Wurden auch Sie von der Rechtsanwaltskanzlei Göhmann im Auftrag der Sony Ericsson Mobile Communications AB wegen einer angeblichen Markenverletzung an der Marke "Sony Ericsson" abgemahnt?

Wir helfen Ihnen sofort bei Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Göhmann im Auftrag der Sony Ericsson Mobile Communications AB wegen einer angeblichen Markenverletzung an der Marke "Sony Ericsson "

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung (z.B. wegen unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder, Tonaufnahmen, Filmen, etc.) erhalten haben, dann sollten Sie diese in jedem Falle ernst nehmen und sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Gehen Sie aber auf die Forderungen des Abmahners auch nicht voreilig ein, ohne die Angelegenheit von einem Spezialisten geprüft zu haben.

Im Falle einer berechtigten Urheberrechtsverletzung stehen dem Rechteinhaber Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Nicht selten werden hier überhöhte Forderungen gestellt oder jedenfalls auf den ersten Blick verlockende außergerichtliche Vergleichsvorschläge angeboten, um die Angelegenheit für Sie schnell und unkompliziert aus der Welt zu schaffen. Seien Sie skeptisch und lassen Sie die Abmahnung prüfen.

Ich empfehle, sich bei Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung wie folgt zu verhalten:

    * Lassen Sie sich zunächst gar nicht anmerken, dass Sie die Abmahnung erhalten haben. Es ist immer wieder zu beobachten, dass der Abgemahnte z.B. seinen Onlineshop offline schaltet (und dies gleich nachdem die Abmahnung per Fax eingegangen ist), oder seinen eBay-Shop schließt, sämtliche Artikel löscht etc. Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht.

    * Nehmen Sie zum Abmahner keinen unmittelbaren Kontakt auf.

      Der Abmahner ist der Rechtsinhaber selbst:
      Nicht immer muss die Abmahnung gleich von einem Anwalt stammen. Denkbar ist auch, dass Sie der Gegner zunächst selbst kontaktiert, um mit Ihnen eine außergerichtliche Lösung ohne die Einschaltung eines Anwaltes zu finden. Dies kommt eher selten vor. Die Erfahrung zeigt, dass sich Abmahner und Abgemahnter oftmals nicht selbst einigen können. Dies hat dann in den meisten Fällen zur Folge, dass sich der Abmahner an einen spezialisierten Rechtsanwalt wendet und dieser sodann meinst weitere kostenauslösende Maßnahmen ergreift.

      Der Abmahner lässt über einen Rechtsanwalt abmahnen:
      Wurde die erhaltene Abmahnung von einem Anwalt ausgesprochen, dann sollten Sie auch zu diesem keinen unmittelbaren Kontakt aufnehmen. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.

    * Notieren Sie sich die Ihnen gesetzte Frist, bzw. die gesetzten Fristen. Meist werden Sie aufgefordert, binnen einer Frist z.B. eine sogenannte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine weitere Frist wird häufig zur Auskunftserteilung, Schadensersatzzahlung, Kostenerstattung gesetzt.

    * Lassen Sie sich beraten.


Hinweis:
Vorstehenden Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.
 

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter http://www.abmahnberatung.de

Bildquelle: © mediarts.ch

 

Wir beraten Betroffene, die unter anderem von den nachfolgenden Kanzleien eine Abmahnung oder Zahlungsaufforderung erhalten haben. Durch Anklicken des jeweiligen Links erhalten Sie nähere Informationen zu den einzelnen Kanzleien, Auftraggebern und Abmahnungen:

  • Auffenberg (Stefan Auffenberg) Abmahnung 
  • APW Auffenberg Petzold Witte Abmahnung
  • Baek Law Abmahnung
  • Baumgarten Brandt Abmahnung
  • Baumgärtner (Daniel Baumgärtner) Abmahnung
  • Berners & Coll. Abmahnung
  • Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Abmahnung
  • Bohry (Viktor Bohry) Abmahnung
  • Braune & Partner Abmahnung
  • C-S-R (Christoph Schmietenknop) Abmahnung
  • Denecke von Haxthausen Abmahnung
  • Diesselhorst von Lojewski Abmahnung
  • Espey (Klaus Peter Espey) Abmahnung
  • Estel Feise Abmahnung
  • FAREDS Abmahnung
  • Graf von Westphalen Abmahnung
  • Himmelmann Pohlmann Abmahnung
  • Hoffmann Abmahnung
  • IT-Recht Kanzlei Abmahnung
  • Jacobs Höfer Abmahnung
  • JuS Schloms Abmahnung
  • Knebel Kreutzberger Effler Abmahnung
  • Kornmeier Abmahnung
  • Kruse (Doreen Kruse) Abmahnung
  • KSP Seegers Frankenheim Abmahnung
  • Lichtenstein Körner & Partner Abmahnung
  • Lihl (Christopher Lihl) Abmahnung
  • Lockowandt (Frank Lockowandt) Abmahnung
  • Meier (Marcus Meier) Abmahnung
  • Meissner & Meissner Abmahnung
  • Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung
  • Nümann Lang Abmahnung
  • Rasch Abmahnung
  • Reichelt Klute Aßmann Abmahnung
  • Rosenow Tiemann Abmahnung
  • Sagsöz Euskirchen Abmahnung
  • Sandhage Abmahnung
  • Sasse & Partner Abmahnung
  • Schalast & Partner Abmahnung
  • Schiek (Marko Schiek) Abmahnung
  • Schroeder (Lutz Schroeder) Abmahnung
  • Schulenberg Schenk Abmahnung
  • Schutt Waetke Abmahnung
  • SKW Schwarz Abmahnung
  • Spiske Maisch Abmahnung
  • Urmann & Collegen / U C / U C Abmahnung
  • Volke2.0 Abmahnung 
  • Vorwerg Sommer Abmahnung
  • Waldorf Frommer Abmahnung
  • Wettbewerbszentrale Abmahnung
  • Winterstein Abmahnung
  • Zimmermann Decker Abmahnung