Die abmahnenden Kanzleien versenden eine Vielzahl nahezu gleichlautender Abmahnungen. Vorwurf ist aber immer, dass dem angeschriebenen Anschlussinhaber vorgeworfen wird, dass über seinen Anschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk heruntergeladen wurde. Viele Adressaten solcher Schreiben wissen nicht, dass wenn eine Datei heruntergeladen wird, diese standardmäßig auch Dritten zur Verfügung gestellt wird. Daran knüpft die Abmahnung an, indem vorgeworfen wird, das Werk sei über das Internet einer unbegrenzten Anzahl von Leuten zur Verfügung gestellt worden. Weiterhin fordert die Kanzlei Schadensersatz. Der Schadensersatz wird im Bereich des "geistigen Eigentums" nicht zwingend konkret berechnet. Vielmehr steht dem verletzten Rechteinhaber ein Wahlrecht zu, wie er seinen Schaden berechnet. Er kann den Schaden damit auch nach der sog. Lizenzanalogie berechnen. Das heißt es wird gefragt, was hätte der Rechteinhaber gefordert, wenn er gefragt worden wäre.
Nach der aktuellen Rechtsprechung kommt es nicht entscheidend darauf an, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch selber begangen hat. Der Anschlussinhaber kann auch in Anspruch genommen werden, wenn etwa seine Kinder eine Tauschbörse genutzt haben und der Anschlussinhaber seinen Überwachungspflichten über den Anschluss nicht nachgekommen ist. Dies wird auch als Störerhaftung bezeichnet. Der Anschlussinhaber ist in solchen Fällen aber nur zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet und nicht zur Zahlung des Schadensersatzes. In Details ist hier noch vieles umstritten, so dass dringend geraten wird, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl er die fragliche Datei schon lange von seinem Rechner gelöscht hat. Es droht nämlich eine Wiederholungsgefahr. Das heißt bis sich der Abgemahnte schriftlich verpflichtet es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die Datei nicht mehr zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben.
Es gibt durchaus Fälle, in denen Fehler bei der Beweisermittlung geschehen. Dies ist auch nicht auszuschließen, wenn Menschen beteiligt sind. Es gibt auch keine fehlerfreie Software. Ob allerdings im konkreten Fall ein Fehler vorliegt, kann erst nach ausführlicher Korrespondenz mit der Gegenseite klar herausgearbeitet werden.
Auch wirtschaftlich schwächer aufgestellte Abgemahnte können sich anwaltlicher Hilfe bedienen, etwa in dem sie einen Beratungshilfeschein (nicht in allen Bundesländern) beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dann kostet eine anwaltliche Vertretung durch den Rechtsanwalt eigener Wahl auch aus einem anderen Bundesland den Abgemahnten nur 10,00 EUR. Ich vertrete bundesweit und habe schon sehr vielen Mandanten mit einem Beratungshilfeschein helfen können.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs
Die Kanzlei Waldorf Frommer hat in letzter Zeit Abmahnungen wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an folgenden Werken ausgesprochen:
Abmahnung Waldorf Frommer - Within Temptation - The Unforgiving - Sony BMG Music Entertainment GmbH
Abmahnung Waldorf Frommer - Brandy - Human - Sony Music Entertainment Germany GmbH
Abmahnung Waldorf Frommer - Die Flippers Immer wieder Liebe - Sony Music Entertainment Germany GmbH
Abmahnung Waldorf Frommer - I spit on your grave - Tiberius Film GmbH
Abmahnung Waldorf Frommer - Freelance Whales Weathervanes - Sony Music Entertainment Germany GmbH
Abmahnung Waldorf Frommer - Der Adler der neunten Legion - Tele München Fernseh GmbH Co. Produktionsgesellschaft
Abmahnung Waldorf Frommer - 30 Days of Night - Tele München Fernseh GmbH
Abmahnung Waldorf Frommer - Horehound The Dead Weather - Sony BMG Music Entertainment GmbH
Abmahnung Waldorf Frommer - Kesha - Animal - Sony BMG Music Entertainment GmbH
Auch die Kanzlei Schulenberg und Schenk mahnte im April Internetanschlussinhaber wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen ab. Unter anderem folgende Titel:
Abmahnung Schulenberg und Schenk - Die Sekretärin - VPS Film-Entertainment GmbH
Abmahnung Schulenberg und Schenk - Mademoiselle de Paris - VPS Film-Entertainment GmbH
Weiterhin geht auch die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft gegen Filesharer vor:
Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Fragment - MIG Film GmbH
Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Apocalypse of the living Dead - MIG Film GmbH
Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Resurrection County - MIG Film GmbH
Weiterhin gilt von der Kanzlei Urmann und Collegen U C zu berichten, dass in Zusammenarbeit mit einer Ermittlungsfirma folgende Werke hinsichtlich der unerlaubten Verwertung untersucht und abgemahnt wurden:
Abmahnung Urmann und Collegen - Pillow Of Love - DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
Abmahnung Urmann und Collgen - Gape Lovers 6 - DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
Abmahnung Urmann und Collegen - Happy Hausfrau Meine neuen Nachbarn - Silwa Filmvertriebs AG
Abmahnung Urmann und Collegen - Toy Sluts - DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH