-Was ist eine Abmahnung?
Mit der Abmahnung fordert der Abmahnende von dem Abgemahnten zukünftig ein rechtswidriges Handeln zu unterlassen. Bei einer Tauschbörsen Abmahnung fordert der Rechteinhaber durch seinen Anwalt, dass über einen Internetanschluss nicht weiter Rechtsverletzungen vorgenommen werden, indem Lieder oder Filme in Tauschbörsen verbreitet werden. Um dies sicherzustellen muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist grundsätzlich recht frei formuliert, es gilt jedoch einige durch Gesetz und Rechtsprechung entwickelte Eckpunkte zu berücksichtigen. Die Unterlassungserklärung muss etwa im Fall eines zukünftigen Verstoßes strafbewehrt sein.
-Was ist eine Unterlassungserklärung?
Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl er die fragliche Datei schon lange von seinem Rechner gelöscht hat. Es droht nämlich eine Wiederholungsgefahr. Das heißt bis sich der Abgemahnte schriftlich verpflichtet es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die Datei nicht mehr zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben.
-Muss jeder eine Unterlassungserklärung abgeben?
Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben, wenn er die Rechtsverletzung nicht begangen hat und sie ihm auch nicht über die sog. Störerhaftung zugerechnet werden kann. Dennoch ist nach anwaltlicher Prüfung in manchen Fällen ratsam, obwohl sich der Abgemahnte "keiner Schuld bewusst ist", eine Unterlassungserklärung abzugeben. Namentlich um im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur noch über die geforderte Geldsumme streiten zu müssen. Dies ist regelmäßig sehr viel günstiger, weil die Gerichte den Unterlassungsstreitwert allein regelmäßig bei mehreren tausend Euro ansetzen.
-Wie erreiche ich einen Anwalt, der sich im Internetrecht auskennt?
Ortstermine sind bei einer Vertretung nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts.
-Welche Folgekosten kommen auf den Abgemahnten zu?
Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.
-Wieviel Zeit hat der Abgemahnte nach Erhalt einer Abmahnung?
Die gesetzten Fristen müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung ( Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.
Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Argumenten. So ist zu prüfen, ob der Abmahner überhaupt die erforderlichen Rechte hat, die Abmahnung auszusprechen. Ferner ist die technische Seite der Ermittlung sehr kritisch zu hinterfragen, bereits kleinste Fehler können zu einer Fehlermittlung führen. Weiter ist dann zu fragen, ob die Gebühren und der Schadensersatz angemessen sind. Auch hier gibt es abhängig von der Vorgehensweise der jeweiligen Kanzlei unterschiedliche Ansatzpunkte.
Ich biete folgenden Service im Falle einer Abmahnung:
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs
Liste abgemahnter Titel:
Abmahnung Denecke von Haxthausen und Partner - Olaf Henning Noch ne Runde - Spectre Media
Abmahnung R.I.O - Like I love you
Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller - Shoot the Hero - Evolution Entertainment AG
Abmahnung Waldorf Frommer - 30 Days of Night - Tele München Fernseh GmbH
Abmahnung Rasch Rechtsanwälte - In Extremo - Sterneneisen - Universal Music GmbH
Abmahnung Waldorf Frommer - Horehound The Dead Weather - Sony BMG Music Entertainment GmbH
Abmahnung Waldorf Frommer - Kesha - Animal - Sony BMG Music Entertainment GmbH
Abmahnung Schulenberg und Schenk - MID - Kellnerinnen - Video-Aktuell Betriebs GmbH
Abmahnung Schulenberg und Schenk - Die Sekretärin - VPS Film-Entertainment GmbH
Abmahnung Schulenberg und Schenk - Mademoiselle de Paris - VPS Film-Entertainment GmbH
Abmahnung Waldorf Frommer - Mr. Nobody - Tele München Fernseh GmbH
Abmahnung Rechtsanwälte Auffenberg & Witte - Junkyard Dogs - Los Banditos Films GmbH
Abmahnung Rasch Rechtsanwälte - Depeche Mode Tour of The Universe Barcelona - Universal Music GmbH
Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Fragment - MIG Film GmbH
Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Apocalypse of the living Dead - MIG Film GmbH
Abmahnung Rasch Rechtsanwälte - Bon Jovi Greatest Hits - Universal Music GmbH
Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Resurrection County - MIG Film GmbH
Abmahnung Waldorf Frommer - The Resident - Constantin Film Verleih GmbH