Abmahnung Schalast und Partner - Walker & Daniels - Chicano

Abmahnung Filesharing
31.03.2011569 Mal gelesen
Immer wieder wird die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen abgemahnt.

Derzeit mahnt die Kanzlei Schalast und Partner die unerlaubte Verwertung des Liedes - Walker & Daniels - Chicano - ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages. Dieser Abmahnung liegt die Ermittlung einer Spezialfirma zu Grunde. Die abmahnenden Kanzleien gehen in der Regel davon aus, dass die Ermittlung fehlerfrei ist und das der Anschlussinhaber auch der Anbieter der Datei ist/war. Es können aber auch viele andere Umstände dazu führen, dass man Empfänger solch einer Abmahnung ist.

Möglichkeit 1: Der Anschlussinhaber hat das das Lied Walker & Daniels - Chicano in einer Filesharingbörse heruntergeladen. (Der Download bringt zeitgleich eine Downloadmöglichkeit für andere mit sich)

Möglichkeit 2: Ein Dritter (nicht der Anschlussinhaber), der Zugriff auf einen an den Internetanschluss angeschlossenen Rechner hatte, hat das das Lied Walker & Daniels - Chicano heruntergeladen. (Mitbewohner, Mitnutzer des W-Lan)

Möglichkeit 3: Das das Lied Walker & Daniels - Chicano war in einem freigegebenen Ordner gespeichert und es konnte über ein Peer-to-Peer Netzwerk hierauf zugegriffen werden.

Möglichkeit 4: Ein Dritter hat sich in das W-Lan Netzwerk eingehackt und das das Lied Walker & Daniels - Chicano heruntergeladen

Möglichkeit 5. Bei der Ermittlung durch die Anti-Piracy Firma ( Die Firma, die die Urheberrechtsverletzung aufgezeichnet hat) hat ein Fehler dazu geführt, dass die Dynamische IP-Adresse falsch zugeordnet wurde.

Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung gilt es zu aller erst Ruhe zu bewahren. Versuchen Sie herauszufinden, welche der angeführten Möglichkeiten zu der Anschuldiung, das das Lied Walker & Daniels - Chicano veröffentlicht zu haben, geführt haben könnten. Danach gilt es sich ausreichend zu informieren. Anfolgend werden grundlegende Fragen, die im Falle solch einer Abmahnung aufkommen beantwortet:

Mit der Abmahnung fordert der Abmahnende von dem Abgemahnten zukünftig ein rechtswidriges Handeln zu unterlassen. Bei einer Tauschbörsen Abmahnung fordert der Rechteinhabe durch seinen Anwalt, dass über einen Internetanschluss nicht weiter Rechtsverletzungen vorgenommen werden, indem das das Lied Walker & Daniels - Chicanoverbreitet wird. Um dies sicherzustellen muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist grundsätzlich recht frei formuliert, es gilt jedoch einige durch Gesetz und Rechtsprechung entwickelte Eckpunkte zu berücksichtigen. Die Unterlassungserklärung muss etwa im Fall eines zukünftigen Verstoßes strafbewehrt sein.

Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben, wenn er die Rechtsverletzung an dem das Lied Walker & Daniels - Chicano nicht begangen hat und sie ihm auch nicht über die sog. Störerhaftung zugerechnet werden kann. Dennoch ist nach anwaltlicher Prüfung in manchen Fällen ratsam, obwohl sich der Abgemahnte "keiner Schuld bewusst ist", eine Unterlassungserklärung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem das Lied Walker & Daniels - Chicano abzugeben. Namentlich um im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur noch über die geforderte Geldsumme streiten zu müssen. Dies ist regelmäßig sehr viel günstiger, weil die Gerichte den Unterlassungsstreitwert allein regelmäßig bei mehreren tausend Euro ansetzen.

Ortstermine sind bei einer Vertretung wegen Filesharing an dem Werk Walker & Daniels - Chicano nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts.

Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen, festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.

Die gesetzten Fristen wegen der Urheberrechtsverletzung an dem das Lied Walker & Daniels - Chicano müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung ( Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.

Auch wirtschaftlich schwächer aufgestellte Abgemahnte können sich anwaltlicher Hilfe bedienen, etwa in dem sie einen Beratungshilfeschein (nicht in allen Bundesländern) beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dann kostet eine anwaltliche Vertretung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Lied Walker & Daniels - Chicano durch den Rechtsanwalt eigener Wahl auch aus einem anderen Bundesland nur 10,00 EUR. Ich vertrete bundesweit und habe schon sehr vielen Mandanten mit einem Beratungshilfeschein helfen können.

Viele Abgemahnte wissen nicht, dass Sie der Abmahnung wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Lied Walker & Daniels - Chicano nicht schutzlos gegenüberstehen. Besonders wenn Dritte (etwa Kinder) die Rechtsverletzung begangen haben, kann zumindest der Schadensersatz zurückgewiesen werden. Wenn der Anschlussinhaber auch technische Schutzvorkehrungen getroffen hat, können auch die Anwaltskosten gegebenenfalls ganz zurückgewiesen werden.

Auch ist sehr genau zu kontrollieren, ob die geforderten Summen angemessen sind. Dies ist für einen Laien, aufgrund der ständig ändernden Rechtsprechung und Gesetze, oftmals schwierig zu durchschauen. So gibt es Konstellationen, in denen die Forderung mehrerer hundert Euro berechtigt ist, während in anderen Fällen 100,00 EUR Anwaltskosten angemessen sind. Dies ist immer einzelfallabhängig.

Gegen eine Abmahnung gibt es eine Vielzahl von Argumenten. So ist zu prüfen, ob der Abmahner überhaupt die erforderlichen Rechte hat, die Abmahnung auszusprechen. Ferner ist die technische Seite der Ermittlung sehr kritisch zu hinterfragen, bereits kleinste Fehler können zu einer Fehlermittlung führen. Weiter ist dann zu fragen, ob die Gebühren und der Schadensersatz angemessen sind. Auch hier gibt es abhängig von der Vorgehensweise der jeweiligen Kanzlei unterschiedliche Ansatzpunkte.

Ich biete folgenden Service im Falle einer Abmahnung:

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs