Im Auftrag der Firma Great Stuff Music mahnt die Kanzlei Schutt Waetke die Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen ab. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das streitgegenständliche Werk in einer Filesharingbörse heruntergeladen zu haben. Es werden derzeit folgende Werke abgemahnt:
Abmahnung Tomcraft Room 414 (Can´t get away) - Great Stuff Music
Abmahnung Vincent Thomas If I Had Known This Before - Great Stuff Music
Abmahnung Luomo Tessio
Abmahnung TAI Never Been To Ibiza - Great Stuff Music
Abmahnung Jean Claude Ades vs. Lenny Fontana ft. Tyra Juliette Nite Time
Abmahnung Alec Chizhik & Markus Mehta Tactile - Great Stuff Music
Abmahnung Anil Chawla Do It
Abmahnung Vincent Thomas Music Of Yourself - Great Stuff Music
Abmahnung Jean Claude Ades Vallée De Larmes
Abmahnung Ramon Tapia Colorz
Abmahnung Lützenkirchen Till I Come To Your Rescue
Abmahnung Rainer Weichhold Tango For Noemi - Great Stuff Music
Abmahnung Rah Band Clouds Across The Moon
-Was ist eine Abmahnung?
Mit der Abmahnung fordert der Abmahnende von dem Abgemahnten zukünftig ein rechtswidriges Handeln zu unterlassen. Bei einer Tauschbörsen Abmahnung fordert der Rechteinhaber durch seinen Anwalt, dass über einen Internetanschluss nicht weiter Rechtsverletzungen vorgenommen werden, indem Lieder oder Filme in Tauschbörsen verbreitet werden. Um dies sicherzustellen muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist grundsätzlich recht frei formuliert, es gilt jedoch einige durch Gesetz und Rechtsprechung entwickelte Eckpunkte zu berücksichtigen. Die Unterlassungserklärung muss etwa im Fall eines zukünftigen Verstoßes strafbewehrt sein.
-Was ist eine Unterlassungserklärung?
Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl er die fragliche Datei schon lange von seinem Rechner gelöscht hat. Es droht nämlich eine Wiederholungsgefahr. Das heißt bis sich der Abgemahnte schriftlich verpflichtet es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die Datei nicht mehr zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben.
-Muss jeder eine Unterlassungserklärung abgeben?
Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben, wenn er die Rechtsverletzung nicht begangen hat und sie ihm auch nicht über die sog. Störerhaftung zugerechnet werden kann. Dennoch ist nach anwaltlicher Prüfung in manchen Fällen ratsam, obwohl sich der Abgemahnte "keiner Schuld bewusst ist", eine Unterlassungserklärung abzugeben. Namentlich um im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur noch über die geforderte Geldsumme streiten zu müssen. Dies ist regelmäßig sehr viel günstiger, weil die Gerichte den Unterlassungsstreitwert allein regelmäßig bei mehreren tausend Euro ansetzen.
-Wie erreiche ich einen Anwalt, der sich im Internetrecht auskennt?
Ortstermine sind bei einer Vertretung nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts.
-Welche Folgekosten kommen auf den Abgemahnten zu?
Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.
-Wieviel Zeit hat der Abgemahnte nach Erhalt einer Abmahnung?
Die gesetzten Fristen müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung ( Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.
-Greift die 100 EUR Deckelung?
Tendenziell halte ich es für möglich, dass die sog. 100,00 EUR Deckelung zukünftig auch bei einem aktuellen Film oder Album oder Computerspiel angewandt werden wird. Derzeit wird von den Gerichten die 100,00 EUR Deckelung aber nur bei dem Vorwurf ein einziges Lied heruntergeladen zu haben und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben, diskutiert.
Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70.
Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung:
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs