Abmahnung Kornmeier und Partner für EMI Germany GmbH & Co. KG
Während in der Vergangenheit die EMI Music Germany GmbH & Co KG durch die Kanzlei Rasch aus Hamburg vertreten wurde, scheint nun Bewegung in das Rechteinhaber Karussell zu kommen. Offenbar vertritt die Kanzlei Rasch nicht mehr oder zumindest nicht (mehr) exklusiv die EMI Music Germany GmbH & Co KG.
Ein alter Bekannter, nämlich Rechtsanwalt Kornmeier von der Kanzlei Kornmeier und Partner , vertritt ausweislich einer mir vorgelegten Abmahnung ebenfalls EMI Music Germany GmbH & Co KG. In der mir vorgelegten Abmahnung fordert die Kanzlei Kornmeier und Partner 450,00 EUR als pauschalen Abgeltungsbetrag für die Verbreitung des Liedes - David Guetta Who's that Chick feat. Rihanna -. Die Forderung der Kanzlei Rasch reicht bei einzelnen Liedern zwischen 500,00 EUR bei Sofortunterwerfung bis 800,00 EUR, wenn weiterer Schriftverkehr/Bearbeitungsaufwand erforderlich ist. Von daher ist es für den Abgemahnten Anschlussinhaber, vorausgesetzt die Kanzlei Rasch hält weiter diese hohen Forderungen aufrecht, sicher günstiger, wenn die Kanzlei Kornmeier die Abmahnung ausspricht. Zumal die von der Kanzlei Kornmeier und Partner geforderte Unterlassungserklärung unter einer Vielzahl von Gesichtspunkten für den Anschlussinhaber weniger belastend und angemessener ist.
Trotz allem sollten Abgemahnte nicht vorschnell die Zahlung leisten, ob 450,00 EUR angemessen ist für ein Lied scheint vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zu Streitwerten, seit der BGH Entscheidung Sommer unseres Lebens sehr zweifelhaft. Auch ist zumindest bei einem Lied der 97a Abs. 2 UrhG als eine Beschränkung der Anwaltskosten anzuwenden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: Abmahnung Kornmeier und Partner . Sie können mich auch direkt unter 040 411 88 15 70 anrufen. Ich unterstütze Sie gern.
Ihr Dr. Alexander Wachs