Abmahnung wegen Verwendung alter bzw. gar keiner Widerrufsbelehrung bei eBay im Auftrag des Herrn Volker Rügen durch die Rechtsanwaltskanzlei Viktor Bohry

Abmahnung wegen Verwendung alter bzw. gar keiner Widerrufsbelehrung bei eBay im Auftrag des Herrn Volker Rügen durch die Rechtsanwaltskanzlei Viktor Bohry
14.12.2010894 Mal gelesen
Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde bekannt, dass die Rechtsanwaltskanzlei Viktor Bohry, An den Dominikanern 5, 50668 Köln, im Auftrag des Herrn Volker Rügen, Verstöße gegen das Wettbewerbsgesetz abmahnt. Die Rechtsanwaltskanzlei Bohry fordert den Abgemahnten dazu auf es zu unterlassen, bei "hood.de" Parfüms ohne Nennung einer Widerrufsbelehrung zu verkaufen. Es wird für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 € gefordert. Außerdem fordert die Rechtsanwaltskanzlei Bohry die ihr entstandenen Kosten in Höhe von 489,45 € erstattet.

Wenn Sie eine Abmahnung (z.B. wegen eines Wettbewerbsverstoßes, einer Urheberrechtsverletzung, Markenverletzung, Geschmacksmusterverletzung oder Sonstigem) erhalten haben, dann sollten Sie diese in jedem Falle ernst nehmen und sich mit dem Vorwurf auseinandersetzen. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall. Gehen Sie aber auf die Forderungen des Abmahners auch nicht voreilig ein, ohne die Angelegenheit von einem Spezialisten geprüft zu haben.

Ich blicke inzwischen auf weit über 1.000 Abmahnungen zurück, die ich sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite geführt habe. Wenn jemand die Fallstricke, Tricks und die Denkweise des Abmahners kennt, dann bin ich das.  Ich beherrsche das Institut der Abmahnung und kann Sie optimal beraten.


Ich empfehle Ihnen, sich bei Erhalt einer Abmahnung wie folgt zu verhalten:

  • Lassen Sie sich zunächst gar nicht anmerken, dass Sie die Abmahnung erhalten haben. Es ist immer wieder zu beobachten, dass der Abgemahnte z.B. seinen Onlineshop offline schaltet (und dies gleich nachdem die Abmahnung per Fax eingegangen ist), oder seinen eBay-Shop schließt, sämtliche Artikel löscht etc. Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht.

  • Nehmen Sie zum Abmahner keinen unmittelbaren Kontakt auf.

    Der Abmahner ist der Rechtsinhaber selbst:
    Nicht immer muss die Abmahnung gleich von einem Anwalt stammen. Denkbar ist auch, dass Sie der Gegner zunächst selbst kontaktiert, um mit Ihnen eine außergerichtliche Lösung ohne die Einschaltung eines Anwaltes zu finden. Dies kommt eher selten vor. Die Erfahrung zeigt, dass sich Abmahner und Abgemahnter oftmals nicht selbst einigen können. Dies hat dann in den meisten Fällen zur Folge, dass sich der Abmahner an einen spezialisierten Rechtsanwalt wendet und dieser sodann meist weitere kostenauslösende Maßnahmen ergreift.

    Der Abmahner lässt über einen Rechtsanwalt abmahnen:
    Wurde die erhaltene Abmahnung von einem Anwalt ausgesprochen, dann sollten Sie auch zu diesem keinen unmittelbaren Kontakt aufnehmen. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.

  • Notieren Sie sich die Ihnen gesetzte Frist, bzw. die gesetzten Fristen. Meist werden Sie aufgefordert, binnen einer Frist z.B. eine sogenannte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine weitere Frist wird häufig zur Auskunftserteilung, Schadensersatzzahlung, Kostenerstattung gesetzt.

  • Lassen Sie sich von mir beraten. Schicken Sie mir die erhaltene Abmahnung vollständig mit allen Anlagen und Ihrer Rückrufnummer entweder

    - per Fax an: 02571 - 921 899 9
    - per E-Mail als Scan an: info@kanzlei-gerstel.de
    - per Post an: Rechtsanwaltskanzlei Gerstel, Grabenstr. 63, 48268 Greven

    Haben Sie mit dem Abmahner selbst oder dessen Rechtsanwalt vor Erhalt der Abmahnung bereits schriftlich oder telefonisch kommuniziert, so schicken Sie mir bitte auch diesen Schriftverkehr (Schriftsätze, E-Mails, Notizen, Gesprächsvermerke etc.) der Vollständigkeit halber zu.

    Durch das Zusenden der Abmahnung entstehen Ihnen bei mir noch keine Kosten. Ich werde Sie bei der ersten Kontaktaufnahme über die anfallenden Kosten informieren. Erst dann müssen Sie entscheiden, ob Sie meine Leistungen in Anspruch nehmen möchten.

  • Sollten Sie die Abmahnung am Wochenende, einem Feiertag oder erst nach meinen offiziellen Bürozeiten (Mo. bis Fr. 9:00 - 13:00 Uhr, Mo. bis Do. 14:00 - 18:00 Uhr, Fr. 14:00 - 16:00 Uhr) erhalten haben, so können Sie mich in ganz dringenden Fällen auch direkt über die Rufnummer 0160 - 55 63 918 erreichen. Ich helfe Ihnen sofort weiter.

    Für weitere Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.


    Hinweis
    Vorstehenden Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter http://www.abmahnberatung.de

Übrigens: Wir machen Ihren Onlineauftritt rechtssicher und übernehmen selbstverständlich auch das volle Haftungsrisiko. AGB Erstellung, AGB Prüfung, AGB Überprüfung, AGB Neuerstellung, Widerrufsbelehrung, Rückgabebelehrung, Datenschutzerklärung. Sprechen Sie uns an!

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