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Bundessozialgericht
Urt. v. 18.05.1966, Az.: 11/1 RA 132/63

Witwenrente; Wiederaufleben der Witwenrente; Wegfall der Wiederheirat; Rechtsgrundlage des Witwenanspruchs

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
18.05.1966
Aktenzeichen
11/1 RA 132/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10239
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 25, 20
  • SozR Nr 15 zu § 1291 RVO

Amtlicher Leitsatz

Der Anspruch auf Witwenrente lebt nur dann wieder auf, wenn durch die Wiederverheiratung ein Witwenrentenanspruch weggefallen ist, der auf Vorschriften des Reichsrechts oder Bundesrechts beruht hat und von Versicherungsträgern im Bundesgebiet zu erfüllen gewesen ist; diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn bis zur Wiederverheiratung ein Anspruch auf Witwenrente nur nach dem Recht der sowjetischen Besatzungszone bestanden hat.