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Bundessozialgericht
Urt. v. 29.04.1976, Az.: 4 RJ 165/75

Altersruhegeld; Erhöhung; Höherversicherung; Kinderzuschuß

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
29.04.1976
Aktenzeichen
4 RJ 165/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10923
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 2200 § 1262 Nr 8

Amtlicher Leitsatz

Nach dem bis zum Inkrafttreten des RRG vom 16.10.1972 geltenden Recht erhöhte sich das Altersruhegeld, das nur auf Beiträgen der Höherversicherung beruhte, nicht um den Kinderzuschuß.