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Bundessozialgericht
Urt. v. 26.10.1989, Az.: 9 RV 7/89

Überleitung; Unterhaltsanspruch; Verwaltungsaktsqualität

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
26.10.1989
Aktenzeichen
9 RV 7/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11436
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Nürnberg 03.03.1988 - S 15 V 130/86
LSG München 21.02.1989 - L 15 V 96/88

Fundstellen

  • SGb 1990, 112-113 (amtl. Leitsatz)
  • SozR 3100 § 81c Nr 1

Amtlicher Leitsatz

1. Die Überleitung eines Unterhaltsanspruchs, der einen Versorgungsanspruch beeinflußt (§ 81c BVG), ist auch gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten ein Verwaltungsakt.

2. Ob die Verwaltung an den Leistungsberechtigten in der Höhe geleistet hat, in der sie dessen Unterhaltsanspruch auf sich übergeleitet hat, ist auch auf die Klage des Unterhaltsverpflichteten zu prüfen.