Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 18.10.1973, Az.: 2 BvR 710/73

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Ausgesprochene Hausstrafe; Justizvollzugsanstalt; Aussetzung der Hauptsache

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
18.10.1973
Aktenzeichen
2 BvR 710/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1973, 11021
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerfGE 36, 137 - 139

Redaktioneller Leitsatz

Die Aussetzung einer im Vollzug einer in einer Justizvollzugsanstalt ausgesprochenen Hausstrafe bis zur Entscheidung über die Hauptsache kann durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall gerechtfertigt werden .