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§ 29 BerlStrG - Übergangsvorschriften

Bibliographie

Titel
Berliner Straßengesetz (BerlStrG)
Amtliche Abkürzung
BerlStrG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2132-2

(1) Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die auf Grund des Berliner Straßengesetzes vom 28. Februar 1985 (GVBl. S. 518), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 2. Juni 1999 (GVBl. S. 192), erlassen wurden, gelten weiterhin.

(2) Sondernutzungen, die bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes rechtmäßig ausgeübt werden, bleiben unberührt.

(3) Der Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen ist die am Tag der Antragstellung geltende Fassung dieses Gesetzes zugrunde zu legen.