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§ 8 ThürAGBMG - Einschränkung von Grundrechten

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (ThürAGBMG)
Amtliche Abkürzung
ThürAGBMG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
210-2

Durch dieses Gesetz wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) eingeschränkt.