Bundesgerichtshof
Urt. v. 15.10.1980, Az.: 3 StR 351/80
Strafaussetzung; Richter; Bindung des Richters; Ermessen des Richters; Revision; Vertretbarkeit von Auffassungen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 15.10.1980
- Aktenzeichen
- 3 StR 351/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 11044
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NStZ 1981, 61
- StV 1981, 21-22
Amtlicher Leitsatz
Bei Fällen, in denen es keine allgemein richtigen Entscheidungen gibt, sondern sowohl die Auffassung über das Vorliegen der besonderen Umstände wie auch die entgegengesetzte Ansicht vertrebar sind, hat der Tatrichter die Bewertung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob die Entscheidung im Rahmen dessen liegt, was nach der Feststellung über Tat und Täter vertretbar ist.