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Bundessozialgericht
Urt. v. 30.08.1973, Az.: 9/8 RV 608/72

Kriegsopferversorgung; Brautversorgung; Ermessen der Verwaltung; Ständige Rechtsprechung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
30.08.1973
Aktenzeichen
9/8 RV 608/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10911
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 36, 143
  • SozR Nr 9 zu § 89 BVG

Amtlicher Leitsatz

Die ständige Rechtsprechung der Kriegsopferversorgungs- Senate des BSG zur "Brautversorgung" nach BVG § 89 greift im Ergebnis nicht in die Ermessensausübung der Verwaltung (SGG § 54 Abs 2 S 2) ein; sie steht dem Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19.10.1971 - GmS OGB 6/70 - nicht entgegen.