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Bundessozialgericht
Urt. v. 19.02.1986, Az.: 7 RAr 21/85

Arbeitslosengeld; Flüchtling; Gewährung von Arbeitslosengeld; Staatsangehörige

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.02.1986
Aktenzeichen
7 RAr 21/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11353
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Koblenz 27.02.1984 - S 4 Ar 23/83
LSG Mainz 18.01.1985 - L 6 Ar 55/84

Fundstelle

  • SozR 4100 § 104 Nr 14

Amtlicher Leitsatz

Im Ausland zurückgelegte Beschäftigungen von Personen, die Flüchtlinge nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.7.1951 (BGBl II 1953, 559) sind oder diese Rechtsstellung genießen (§ 3 Asylverfahrensgesetz), begründen den Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 104 AFG) nicht schon deshalb, weil die vertragsschließenden Staaten nach dem Abkommen Flüchtlingen in Angelegenheiten der sozialen Sicherheit dieselbe Behandlung wie eigenen Staatsangehörigen gewähren werden.