Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.01.1960, Az.: 2 AZR 523/58
Arbeitsunfall; Krankengeldzuschuß
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 21.01.1960
- Aktenzeichen
- 2 AZR 523/58
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10166
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 16.09.1958 - 2 Sa 162/58
Rechtsgrundlagen
- § 1 ArbKrankhG
- § 6 ArbKrankhG
Fundstellen
- BB 1960, 326
- DB 1960, 441-442 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Die Frage, ob ein Arbeiter mit oder ohne Verschulden an der Arbeitsleistung gehindert war, ist im Falle des § 1 ArbKrankhG nach denselben Grundsätzen wie bei § 616 BGB zu entscheiden.
2. Erleidet ein Arbeiter bei einer von der Rechtsordnung nicht mißbilligten Nebenbeschäftigung schuldlos einen Arbeitsunfall, so hat er einen Anspruch auf Krankengeldzuschuß gegen beide Arbeitgeber.
3. Zum rechtsmißbräuchlichen Geltendmachen eines Anspruchs auf Krankengeldzuschuß.