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Franchising - Rechte und Pflichten

Normen

Gesetzlich nicht geregelt.

Information

1 Allgemein

Der Franchisevertrag ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich insofern nach dem zwischen ihnen vereinbarten Vertrag sowie der zum Franchiserecht ergangenen Rechtsprechung.

2 Pflichten des Franchisegebers

Der Franchisegeber hat gegenüber dem Franchisenehmer u.a. folgende Pflichten:

  • Vorvertragliche Information über das Franchising

  • Ermöglichung des Franchising durch Einräumung der Nutzungsmöglichkeit an den gewerblichen Schutzrechten sowie der Übertragung des notwendigen Wissens

  • Beratung und Unterstützung bei der Eingliederung in das Franchisesystem

  • Betreuung während des laufenden Franchisevertrages z.B. durch Marktbeobachtung, Entwicklung neuer Geschäftsideen

  • Belieferung mit den Frachiseprodukten

3 Pflichten des Franchisenehmers

Der Franchisenehmer hat gegenüber dem Franchisegeber u.a. folgende Pflichten:

  • Zahlung der Franchisegebühr

  • Förderung des Absatzes des Franchiseprodukts

  • Führung des Betriebs nach den Grundsätzen des jeweiligen Franchisesystems

  • Treuepflicht gegenüber dem Franchisegeber

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