Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 28.03.1996, Az.: BVerwG 7 C 36/95

Investitionszwang; Investor; Korrektur; Unzutreffende Benennung von Investoren; Eingeschränkter Abänderungsbescheid; Uneingeschränkter Zweitbescheid

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
28.03.1996
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 36/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12933
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Berlin - 01.03.1995 - AZ: 21 A 303.94

Fundstellen

  • NJ 1996, 392 (amtl. Leitsatz)
  • VIZ 1996, 394

Amtlicher Leitsatz

Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, ob die Korrektur einer unzutreffenden Benennung der Investoren in einem Investitionsvorrangbescheid, die sich nicht als Maßnahme gem. § 42 VwVfG darstellt, durch einen den Rechtsweg nur eingeschränkt wiedereröffnenden Abänderungsbescheid oder durch einen uneingeschränkten Zweitbescheid vorzunehmen ist.