Aktuelle und zukünftige Rechtsänderungen
Inhaltsübersicht
1 ZUM LEXIKON
Dieses Lexikon gibt Ihnen einen Überblick über die für den Berufsalltag wichtigen Rechtsthemen. Alle besprochenen Rechtsänderungen sind bereits im Bundesgesetzblatt verkündet worden, soweit sie nicht ausdrücklich als Entwurf gekennzeichnet sind.
Bearbeitungsstand des Lexikons: 1. Mai 2025
Autorin:
Gabriele Thombansen
Rechtsanwältin mit Spezialisierung im Eingruppierungsrecht des öffentlichen und kirchlichen Dienstes
kontakt@kanzlei-thombansen.de
www.kanzlei-thombansen.de
2 ZU DIESEM BEITRAG
Im Beitrag »Aktuelle und zukünftige Rechtsänderungen« weist Frau Thombansen Sie auf wichtige Rechtsänderungen sowie ausgewählte Rechtsprechung hin.
Hintergründe, Voraussetzungen und weitere Details der Änderungen finden Sie im jeweiligen Beitrag des Lexikons ausführlich erläutert.
3 Wichtige Rechtsänderungen
3.1 Bereits in Kraft
3.1.1 Ehe- und Geburtsnamensrecht
Das Ehe- und Geburtsnamensrecht wurde mit dem am 01.05.2025 in Kraft getretenen »Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts« gründlich reformiert.
Dabei können auch »Alt-Ehepaare« für eine Übergangszeit von dem neuen Namensrecht Gebrauch machen.
Zu weiteren Informationen und den Hintergründen siehe den Beitrag »Ehegattennamensrecht«.
3.1.2 Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen
Das »Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG)« ist am 28.02.2025 in Kraft getreten.
Zu weiteren Informationen und den Hintergründen siehe den Beitrag »Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen«.
3.2 Demnächst in Kraft
3.2.1 Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Das »Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze« wird im Wesentlichen am 28.06.2025 in Kraft treten.
Die Interessen der Menschen mit Behinderungen bei der barrierefreien Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen werden insbesondere durch zwei am 28.05.2025 in Kraft tretende Rechtsnormen verbessert:
Das »Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen« (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG)
und
die Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – (Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV).
U.a. die folgenden Produkte müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten:
Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
Fernsehgeräte mit Internetzugang
E-Book-Lesegeräte
Router
U.a. die folgenden Dienstleistungen müssen Unternehmen künftig barrierefrei anbieten:
Telefondienste
E-Books
Messenger-Dienste
auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
Bankdienstleistungen
elektronischer Geschäftsverkehr
Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)
4 Wichtige Gesetzesvorhaben
4.1 Baurechtsnovelle
Das »Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung« befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und sollte zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Einzelheiten des Reformgesetzes (https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/Downloads/kabinettsfassung/novelle-baugb-kab.pdf?__blob=publicationFile&v=1) sind in den folgenden Beiträgen dargestellt:
Aufgrund des vorzeitigen Regierungswechsels wurde das Gesetz nicht verabschiedet.
4.2 Befristete Verträge in der Wissenschaft
Das Recht der befristeten Arbeitsverträge in der Wissenschaft ist im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) geregelt.
Mit dem »Gesetz zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft« (BT-Drs. 20/11559) soll die individuelle wissenschaftliche Qualifizierung noch stärker als bisher in den Mittelpunkt der gesetzlichen Regelungen gestellt werden.
Zu den geplanten Inhalten siehe den Beitrag »Befristetes Arbeitsverhältnis – Hochschule«
Aufgrund des vorzeitigen Regierungswechsels wurde das Gesetz nicht verabschiedet.