Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

lucidum intervallum

Normen

§ 104 BGB

Information

Vorübergehende Geschäftsfähigkeit eines Geschäftsunfähigen.

Als "lucidum intervallum" wird eine vorübergehende Besserung der krankhaften Störung der Geistestätigkeit bezeichnet.

Auch ein grundsätzlich Geschäftsunfähiger kann in einem "lichten Augenblick" die Geschäftsfähigkeit wiedererlangen.

metis