Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.06.1983, Az.: 3 StR 476/82
Manuskript; Vorlage; Vervielfältigung; Zu veröffentlichender Inhalt
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 08.06.1983
- Aktenzeichen
- 3 StR 476/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 11061
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHSt 32, 1 - 10
- MDR 1983, 855-856 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1983, 2270-2272 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Schrift i. S. der Nr. 4, die hergestellt wird, um aus ihr gewonnene Stücke zu verbreiten, kann grundsätzlich ein Manuskript sein, das lediglich als Vorlage für den Inhalt der zur verbreitenden Vervielfältigungsstücke dient. Ein Manuskript ist aber in diesem Sinne erst hergestellt, wenn der zu veröffentlichende Inhalt feststeht und der Weg zur technischen Vervielfältigung freigegeben ist.