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§ 3 ArbGG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen (ArbGG)
Amtliche Abkürzung
ArbGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
32

Artikel I des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte bei Änderung der Gerichtseinteilung vom 6. Dezember 1933 (BGBl. III 300-4) findet auch auf diejenigen Arbeitssachen Anwendung, die nicht bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sind.