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§ 10 AGSGG

Bibliographie

Titel
Ausführungsgesetz zum Sozialgerichtsgesetz (AGSGG)
Amtliche Abkürzung
AGSGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
33

Die zur Durchführung dieses Gesetzes und, soweit die Zuständigkeit des Landes gegeben ist, des Sozialgerichtsgesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das zuständige Ministerium.