§ 1 BewG§90DV
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Durchführung des § 90 des Bewertungsgesetzes
- Redaktionelle Abkürzung
- BewG§90DV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 610-7-6
In den Fällen, in denen die Einheitswerte der bebauten Grundstücke im Sachwertverfahren zu ermitteln und die Wertverhältnisse vom 1. Januar 1964 zu Grunde zu legen sind, ist nach den §§ 2 bis 4 zu verfahren.