SGB II - Kosten der Unterkunft - Sozialgericht Hannover erklärt isolierte Festsetzung der Mietobergrenzen für rechtswidrig

Staat und Verwaltung
29.01.20104306 Mal gelesen
Mit Urteil vom 15.01.2010 hat das Sozialgericht Hannover einen Bescheid des JobCenters der Region Hannover zu den Kosten der Unterkunft aufgehoben. Darin hatte das JobCenter festgesetzt, dass mit Wirkung vom 01.05.2009 nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft in Höhe von 385,00 EUR berücksichtigt werden.
 
Parallel dazu wurden in einem weiteren Bescheid die Leistungen für den Zeitraum Mai bis Oktober 2009 bewilligt.
 
Das Sozialzialgericht stellte fest, dass die isolierte Beschränkung der angemessenen Unterkunftskosten rechtswidrig ist. Für einen solchen Bescheid fehle eine Ermächtigungsgrundlage. Das JobCenter würde durch diesen Bescheid zeitlich unbegrenzt mögliche Ansprüche des Klägers auf Arbeitslosengeld II begrenzen. Da der Bescheid keine Einschränkungen enthalte, gelte die Obergrenze auch im Falle der Veränderung tatsächlicher Umstände wie z.B. der Erhöhung der als angemessen anzusehenden Aufwendungen für Unterkunft, eines Umzuges in einen anderen Ort oder eines erneuten Bezuges von ALG II nach längerer Unterbrechung. Das Gesetz sehe eine Befugnis für eine solche Festsetzung nicht vor.
 
 

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