PRORENDITA – Verluste? Anwälte informieren

Wirtschaft und Gewerbe
02.09.2011670 Mal gelesen
Prorendita Fonds: Hilfe und wichtige Informationen für Anleger der Fonds.

Die geschlossenen Lebensversicherungsfonds PRORENDITA, die in britische Zweitmarkt-Lebensversicherungen investiert haben, stecken teilweise in einer Krise: Ausschüttungen gab es teilweise schon längere Zeit nicht mehr, Anlegern der insgesamt fünf aufgelegten PRORENDITA-Fonds könnte sogar der Totalverlust drohen. Betroffen sind in Deutschland rund 17 000 Anleger, die mit einem Vermögen von mehr als 330 Mio. € an den PRORENDITA-Fonds beteiligt waren.


Die Anleger der PRORENDITA EINS GmbH & Co. KG wurden am 19.08.2011 per Brief über die derzeitige Lage des Fonds informiert: 2006 und 2007 erhielten die Anleger der PRORENDITA EINS GmbH & Co. KG Ausschüttungen, danach nicht mehr. Bis zum Jahresende 2010 wurde von der Fondsgeschäftsführung zudem eine Rückzahlungsquote von ca. 40 % unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Ausschüttungen errechnet. Hinzu kommt, dass der von der PRORENDITA EINS GmbH & Co. KG aufgenommene Kredit im Oktober 2011 fällig wird und die Bank nicht bereit ist einer Verlängerung der Kreditlinie zuzustimmen. Hierzu teilte das Fondsmanagement mit, dass derzeit Verhandlungen über die Anschlussfinanzierung mit der UniCredit Bank AG laufen. Ob diese Verhandlungen erfolgreich sein werden, darf zum derzeitigen Zeitpunkt stark bezweifelt werden.


Anleger der PRORENDITA-Fonds, die sich mit Verlusten nicht abfinden möchten, sollten deshalb schnellstens einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der sich mit der Überprüfung ihrer Schadensersatzansprüche aus Beratungshaftung gegen Banken und freie Berater befassen kann.


Solche Schadensersatzansprüche bestehen, wenn Anleger bei der Beratung nicht ordnungsgemäß über die Risiken der PRORENDITA-Fonds aufgeklärt wurden. Bei den PRORENDITA-Fonds besteht das Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, sodass der Anleger über dieses Risiko dringend aufgeklärt hätte werden müssen, da dieses Risiko - wie nun bei den PRORENDITA-Fonds möglich - nicht nur theoretischer Natur ist. Weiterhin stellt es ein Beratungsfehler dar, wenn Anlegern die PRORENDITA-Fonds als sicher und bestens zur Altersvorsorge geeignet empfohlen wurden. Diese Aussage ist nicht haltbar, da eine Beteiligung an den PRORENDITA-Fonds eine unternehmerische darstellt, bei der der Anleger allen Gewinn- aber auch Verlustrisiken einer solchen unterliegt. Zusätzlich wurde bereits durch mehrere Gerichte festgestellt, dass der Beitritt als Kommanditist zu einem geschlossenen Fonds, wie bei den PRORENDITA-Fonds, wegen der erheblichen Risiken nicht zur Altersvorsorge geeignet ist.


Weiterhin besteht ein Zweitmarktrisiko: dies bedeutet, dass der Anleger der PRORENDITA-Fonds die Anteile an diesem Fonds vor Ablauf der Zeit nicht oder nur mit erheblichen Abschlägen an der Börse verkaufen kann, da ein Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Fonds nicht oder nur in unzureichender Form besteht.


Schließlich entstehen Schadensersatzansprüche des Anlegers auch dann, wenn diesem Kick-Backs bei dem Beratungsgespräch verschwiegen wurden. Solche Kick-Backs (Provisionen), die die beratende Bank - bei den PRORENDITA-Fonds trat hauptsächlich die Commerzbank AG als Vermittlerin auf - von der Fondsgesellschaft für die erfolgreiche Vermittlung erhält, müssen dem Kunden mitgeteilt werden, da er ansonsten einen Interessenkonflikt der Bank nicht erkennen kann.


Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei den Beratungsgesprächen häufig Fehler im oben genannten Sinne anzutreffen sind, sodass Anleger der PRORENDITA-Fonds gute Chancen haben, ihre Anlage ohne Verluste vorzeitig rück-abzuwickeln.

Hilfe und einen Erstcheck für € 50.- von Experten finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/prorendita-fonds-von-ideenkapital-–-totalverlust-der-anleger-droht