Patientenverfügung in Portugal (Testamento Vital)

EU Recht
22.11.2014461 Mal gelesen
Seit dem 1.7.2015 gibt es in Portugal ein Zentralregister für Patientenverfügungen (Testamento Vital). Die Errichtung einer solchen Verfügung ist seitdem einfacher und es besteht vor allem eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass diese auch beachtet wird.

Wer dauerhaft oder häufg in Portugal lebt und Vorsorge dafür treffen will, dass im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nur Maßnahmen getroffen werden, die in seinem Sinne sind, sollte eine nach portugiesischem Recht wirksame Patientenverfügung errichten. Die Unterschiede zu einer Patientenverfügung nach deutschem Recht sind so gravierend, dass man auf deren Anwendung in Portugal nicht vertrauen kann.

Eine formal und inhaltlich ordnungsgemäße Patientenvollmacht ist auch deshalb so wichtig, weil die Akzeptanz solcher Patientenverfügungen in Portugal, auch bei der portugiesischen Ärzteschaft. ohnehin ziemlich gering ist. Das zugrundeliegende Gesetz wurde zunächst  von dem portugiesischen Staatspräsidenten wegen Bedenken gegen seine Verfassungsgemäßheit nicht unterzeichnet. Man kann sich also vorstellen, dass jedes Schlupfloch genutzt wird, um den Willen des Betroffenen zu ignorieren.

Inwischen ist das Gesetz erlassen. Das darin vorgesehene Zentralregister wurde jedoch jahrelang nicht eingerichtet, so dass die Patientenverfügungen der notariellen Beurkundung bedurften.

Dies ist seit dem 1.7.2015 anders. Die Zentralstelle heisst "Registo Nacional do Testamento Vital" (Rentev) und hat landesweit eine Vielzahl von Zweigstellen, u.a. alleine vier an der Algarve.

Die Zentralstelle hat eine Vorlage für eine Patientenverfügung ausgearbeitet, die über ihre Internetseite erhältlich ist. Diese bietet den Vorteil, dass sie sich an den gesetzlichen Vorgaben für den Inhalt einer Patientenverfügung orientiert; die Verwendung dieser Vorlage ist aber nicht obligatorisch.

Die Patientenverfügung ist bei einer Zweigstelle der Rentev einzureichen, entweder persönlich oder durch eingeschriebenen Brief, wobei dann allerdings die Unterschrift notariell beglaubigt sein muss.

Die Rentev prüft die Patientenverfügung auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben und fordert gegebenenfalls auf, Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen.

Wenn die Rentev die Patientenverfügung akzeptiert, erhält der Antragsteller eine entsprechende Bestätigung. Die Patientenverfügung ist dann wirksam und muss von den behandelnden Ärzten beachtet werden.

Die Ärzte erhalten bei Aufnahme eines Patienten sowohl in der Praxis wie auch in einem Krankenhaus automatisch eine Mitteilung darüber, ob eine Patientenverfügung registriert ist.

Die Patientenverfügung kann jederzeit geändert oder zurückgenommen werden.

Sie ist fünf Jahre gültig. Wird sie nicht vor Ablauf dieser Frist verlängert, wird sie automatisch gelöscht.