OLG Schleswig-Holstein: Irreführende Werbung für Eiweißbrot mit "Schlank im Schlaf"

OLG Schleswig-Holstein: Irreführende Werbung für Eiweißbrot mit "Schlank im Schlaf"
01.07.2014508 Mal gelesen
Das OLG Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 21.06.2012, Az.: 6 W 1/12 entschieden, dass die Werbung eines Bäckers für ein „Eiweiß-Abendbrot“ mit der Aussage „Schlank im Schlaf“ einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

Auf einem Flyer wurde das Produkt entsprechend beworben. Der Slogan war zugleich Titel eines Buches, das ein Abnehmkonzept nach der sogenannten Insulin-Trennkostmethode vorstellte, bei der morgens Kohlenhydrate ohne Eiweiß, mittags beides zusammen und abends nur Eiweiß verzehrt werden sollte. Auf dem Flyer befand sich ein Hinweis auf das Abnehmkonzept und eine Abbildung des Buches. Trotzdem bejahten die Richter am OLG Schleswig-Holstein eine unerlaubte Irreführung der Verbraucher nach § 5 UWG.

Hierzu aus der Pressemitteilung des OLG Schleswig-Holstein:

"Die Werbung verstößt gegen verbraucherschützende Vorschriften und ist irreführend, so dass sie eine unzulässige geschäftliche Handlung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt. Bei Werbung, die die Gesundheit betrifft, gelten besonders strenge Anforderungen an die Wahrhaftigkeit. Das Brot als solches hat keine schlank machende Wirkung. Der auf der Außenseite des Faltblatts abgedruckte Werbespruch "Schlank im Schlaf" erweckt jedoch den Eindruck, dass der Verzehr des Brotes selbst schlank mache. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass das als Blickfang auf dem Flyer abgebildete Brot eine Banderole mit dem deutlich lesbaren Werbespruch trägt. (.)Der Zusammenhang zwischen Werbespruch und Abnehmkonzept wird erst auf den Innenseiten des Faltblattes hergestellt, jedoch nimmt nicht jeder Kunde sich die Zeit, das Faltblatt in die Hand zu nehmen und zu lesen. Zudem geht aus der Werbung nicht hervor, dass zum Abnehmen nicht nur eine Ernährung nach dem vorgestellten Abnehmkonzept genügt, sondern auch ein die Energieaufnahme übersteigender Energieverbrauch notwendig ist, der naheliegender Weise durch körperliche Tätigkeit erfolgt. Das Abnehmkonzept ist überdies wissenschaftlich umstritten, worauf ebenfalls unmissverständlich hätte hingewiesen werden müssen."

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