Landgericht Hamburg: GEMA klagt gegen „UseNeXT“ und gewinnt

Landgericht Hamburg: GEMA klagt gegen „UseNeXT“ und gewinnt
31.03.2014761 Mal gelesen
Die GEMA erzielt einen gerichtlichen Erfolg gegen „UseNeXT“: Das Landgericht Hamburg untersagte dem Anbieter des Usenet-Zugangsdienstes „UseNeXT“, der Aviteo Ltd. mit Zweigniederlassung in München, die Nutzung von Werken der Verwertungsgesellschaft.

Nach mehreren Änderungen des Angebotes von UseNeXT ist dies der dritte erfolgreiche Unterlassungstitel gegen den Diensteanbieter.

LG Hamburg erweitert die Verantwortlichkeit von Zugangsdiensten gegenüber Rechteinhabern

Die aktuelle Entscheidung des LG Hamburg weitet die Haftung von Zugangsdiensten aus. Nicht nur die explizite Herausstellung und Bewerbung illegaler Nutzungsmöglichkeiten eines Angebotes kann eine Haftung begründen. Besondere Verpflichtungen der Dienstbetreiber gegenüber den Rechteinhabern können durch die Ausgestaltung des Angebots ausgelöst werden.

Anonyme Angebote sind dabei kritisch zu betrachten. Kommt zu den anonymen Angeboten hinzu, dass der Dienstbetreiber mit seinem Angebot Erwerbszwecke verfolgt, bestimmte Werke mit einer speziellen Zugangssoftware gezielt aufgefunden werden können und das Angebot insgesamt klar auf den Download geschützter Werke ausgerichtet ist, führt dies zu Unterlassungsansprüchen. In einem solchen Fall ist der Dienstbetreiber in der Pflicht, die von ihm geschaffene Gefahr für illegale Nutzung geschützter Rechtsgüter zu beseitigen. Beispielsweise kann geeignete Filtersoftware eingesetzt werden. Notfalls muss der Dienst sogar ganz eingestellt werden.

LG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen "UseNeXT"

Die GEMA hatte von UseNeXT nach der Durchführung von Umgestaltungen auf Grund vorheriger gerichtlicher Titel einen weitergehenden Schutz ihrer Werke gefordert. Dem war UseNeXT nicht nachgekommen. Das LG Hamburg hat nun eine Unterlassungsverfügung antragsgemäß zu Gunsten der GEMA erlassen. Gegenständlich waren zehn exemplarisch ausgewählte Werke des GEMA Repertoires.

Das Usenet bietet die Möglichkeit, Dateien und Inhalte so zum Abruf bereitzustellen, dass diese über zahlreiche Server weltweit verteilt sind, zu denen Usenet-Dienstanbieter den Zugang vermitteln. Viele Usenet-Dienstbetreiber verhindern bislang nicht, dass auch urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie beispielsweise Werke aus dem GEMA-Repertoire, illegal heruntergeladen werden können.

Es bleibt abzuwarten, ob UseNeXT diese Entscheidung in der nächsten Instanz gerichtlich prüfen lässt.