GoLocal Bewertung löschen

GoLocal Bewertung löschen
18.02.2015390 Mal gelesen
GoLocal ist ein Bewertungsportal, auf dem Ärzte, Geschäfte, Locations, Events, Dienstleister, Handwerker, Restaurants und vieles mehr bewertet werden können.

Die Bewertungen, die man in dem Portal GoLocal finden kann, betreffen Ärzte, Restaurants und Handwerker aus ganz Deutschland.

Von Berlin, Bielefeld, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg bis Stuttgart - finden sich Bewertungen auf dem Portal GoLocal.

Hinzu kommt, die Verknüpfung des Portals mit den Sozialen Medien wie Facebook, Google Plus, Twitter (golocal_de), YouTube, Pinterest und XING sowie den hauseigenen Apps von GoLocal die bspw. über den App-Store bezogen werden können.

Eine schlechte Bewertung verbreitet sich daher rasend schnell im gesamten Internet.

Die Missbrauchsgefahr ist auf GoLocal ebenso hoch wie auf anderen Bewertungsportalen. Viele Unternehmen und Dienstleister bewerten sich selbst, lassen sich gegen Entgelt bewerten oder versuchen Konkurrenten mit schlechten Bewertungen zu schädigen.

Schlechte Bewertung auf GoLocal - Was tun?

GoLocal haftet für die Inhalte, die auf dem Bewertungsportal abrufbar sind. Kommt es zu einer Rechtsverletzung bspw. durch Rufmord, eine Schmähkritik oder die Behauptung unwahrer Tatsachenbehauptungen dann ist GoLocal spätestens mit der Kenntnisnahme des Verstoßes verpflichtet, die Bewertung zu löschen.

Wie hilft der Fachanwalt?

Wir informieren das Portal im Auftrag unserer Mandanten über die Rechtsverstöße und fordern das Portal umgehend zur Löschung der falschen Bewertungen auf. GoLocal muss dann innerhalb einer kurzen Frist von einigen Tagen die Bewertungen löschen. Unterlässt GoLocal die Löschung, dann folgt eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder eine Klage. Die genaue Vorgehensweise variiert von Einzelfall zu Einzelfall und wird mit dem Mandanten abgestimmt.

Zahlt die Rechtschutzversicherung?

Viele Rechtschutzversicherungen sind aufgrund ihrer Rahmenbedingungen verpflichtet, die Kosten für die Hinzuziehung eines Anwalts zu übernehmen. Wir übernehmen im Falle einer Beauftragung gerne die entsprechende Anfrage bei der zuständigen Versicherung.