In einem ersten Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht Magdeburg darauf hingewiesen, dass der Auswahlentscheidung eine fehlerhafte Beurteilung des von uns vertretenen Antragstellers zugrunde lag. Daraufhin erklärte sich die Landesregierung bereit, ein neues Auswahlverfahrens durchzuführen.
VG Magdeburg, 5 B 316/08 MD, Hinweis vom 16.12.2008
Auch die erneute Auswahlentscheidung wurde mit Erfolg angefochten. Das Verwaltungsgericht untersagte dem Ministerpräsidenten durch Beschluss vom 20.07.2009 die Ernennung des bevorzugten Bewerbers. Erneut gab eine fehlerhafte Beurteilung des von uns vertretenen Mitbewerbers den Ausschlag.
VG Magdeburg, 5 B 112/09 MD, Beschluss vom 20.07.2009
Und auch im dritten Versuch scheiterte die Landesregierung vor Gericht. Denn mittlerweile hatte sich ein weiterer Bewerber gemeldet und ebernfalls seine Bewerbungsverfahrensansprüche geltend gemacht. Auch sein Antrag hatte in zwei Instanzen vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Erfolg. Die Auswahlentscheidung musste ein drittes Mal aufgehoben werden.
VG Magdeburg, 5 B 40/10 MD, Schriftwechsel
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