Beamtenrecht – Telekom – Zuweisungen nach § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 PostPersRG

Arbeit Betrieb
27.07.20111174 Mal gelesen
Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur Rechtmäßigkeit von Zuweisungen bleibt weiterhin uneinheitlich. Hier ein Auszug der von uns erfolgreich geführten Verfahren, geordnet nach Tätigkeiten:

Projektmanager Megaplan:

Referent Managementsupport:

  •  Verwaltungsgericht Kassel: 21.01.2011 (7 L 38.11.KS)
  • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: 04.07.2011 (OVG 6 S 18.11)
  • Verwaltungsgericht Bremen:13.07.2011 (6 V 29/11)

Sachbearbeiter Backoffice:

  • Verwaltungsgericht Minden: 05.05.2011 (10 L 159/11)

In gleichgelagerten Fällen treffen die Gerichte konsequenterweise nahezu wortgleiche Entscheidungen (z.B. VG Minden, ebenso OVG Berlin-Brandenburg). Wir veröffentlichen insoweit jeweils nur einen Beschluss.

Daneben gibt es eine Fülle von Fällen, in denen bereits im Anhörungsverfahren gegen die beabsichtigte Zuweisung Stellung genommen wird und die Telekom von einer Zuweisung absieht. Diese Fälle kommen nicht vor Gericht, sondern erledigen sich ohne Entscheidung.

 

Dieser Beitrag dient zur allgemeinen Information und entspricht dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Eine individuelle Beratung wird dadurch nicht ersetzt. Jeder einzelne Fall erfordert fachbezogenen Rat unter Berücksichtigung seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden.  Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.

Hohenzollernstraße 25
30161 Hannover
Tel.: 0511/27 900 182
Fax: 0511/27 900 183
www.rkb-recht.de
koch@rkb-recht.de