Aktivlegitimation des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V - www.vslw.de - bestätigt durch LG Bochum, I-12 O 167/10

Aktivlegitimation des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V - www.vslw.de - bestätigt durch LG Bochum, I-12 O 167/10
07.09.20102757 Mal gelesen
Der von mir vertretene Antragsteller ist ein Verein. Wann ein Verein aktivlegitimiert ist, können Sie hier nachlesen. Das LG Bochum hat nunmehr eine einstweilige Verfügung des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V., www.vslw.de, vertreten durch Herrn Norbert Loga, Im Grünen Winkel 5, 47226 Duisburg-Rheinhausen erlassen.

Hier die Einzelheiten: 

Es wurde dem Antragsgegner untersagt,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs  bei Fernabsatzverträgen über Auspuffe mit privaten Endverbrauchern mit nachfolgendem Hinweis zu werben:

MIT 24 MONATEN GARANTIE !!!

wie auf dem Onlinemarktplatz eBay bei den Artikeln mit den Artikelnummern XXXXXXXXX geschehen.

 

Fazit:
Bei Vereinen sollte immer ganz besonderes Augenmerk auf die Aktivlegitimation gelegt werden. Leider wird häufig nur überprüft, ob eine Eintragung nach dem "Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen - UKlaG" vorliegt. Liegt eine solche Eintragung nicht vor, dann erlebe ich es immer wieder, dass vorschnell die Aktivlegitimation verneint wird. Hier ist Vorsicht geboten. Voreilige Schlüsse könnten - für so manch einen voreiligen Kollegen - zum Regressfall werden.

Ich berate Sie gern.

Weitere Informationen über aktuelle Abmahnungen erhalten Sie unter: http://www.abmahnberatung.de

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