Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung nach Reform durch Rechtsanwaltskanzlei Schoon im Auftrag des Herrn Bernd Habermehl vom 26.6.2014

Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung nach Reform durch Rechtsanwaltskanzlei Schoon im Auftrag des Herrn Bernd Habermehl vom 26.6.2014
30.06.2014613 Mal gelesen
Uns wurden in den letzten Tagen erste Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen vorgelegt, die aufgrund der Nichtumsetzung der seit dem 13.06.2014 geltenden Reform ausgesprochen wurden.

Darunter ist eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Schoon vom 26.06.2014. Dort wird gerügt, dass unsere Mandantschaft eine Widerrufsbelehrung verwendet, welche sich auf eine veraltete Gesetzeslage bezieht. So werden gleich mehrere Punkte angesprochen, die vor dem 13.06.2014 noch rechtmäßig waren und nunmehr aufgrund der neuen Regelungen veraltet sind.

Ausweislich des Abmahnschreibens handelt Herr Habermehl mit 3 D Lasergravuren. Auch eine kurze Internetrecherche zeigt, dass es sich bei der uns vorliegenden Abmahnung nicht um die einzige Abmahnung des Herrn Habermehl handeln dürfte.

Forderung:

 

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswert (5.000,00€) in Höhe von 413,90€ gefordert.

 

Wir raten davon ab, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese ist unangemessen weit. So heißt es dort, dass es der Unterlassungsschuldner zu unterlassen habe eine nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechende Widerrufsbelehrung zu verwenden.

 

Wird diese Erklärung unterzeichnet, hätte jeder kleinste Fehler eine Vertragsstrafe zur Folge. Diese muss - soweit der Verstoß zutrifft - definitiv abgeändert werden.

 

Wir raten an gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung hinzuzuziehen. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann beispielsweise zum Erlass einer einstweiligen Verfügung führen, welche erhebliche Kosten nach sich zieht.

 

Neben der Verteidigung gegen die Abmahnung sollte selbstredend der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Denn vor Abgabe einer Unterlassungserklärung muss unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.

  

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!