Jetzt wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 17.1.2017 gefordert und Kosten von 281,30 EUR verlangt.
Viele wissen gar nicht, was die OS-Plattform eigentlich ist. Auf einmal kommt dann solch eine Abmahnung und man wird erstmals mit diesem Thema konfrontiert. Spätestens dann haben sich Händler mit der OS-Plattform zu befassen.
Weitere Informationen zur OS-Plattform finden Sie auf meiner Webseite unter: http://www.anwaltblog24.de/os-plattform.html
Natürlich helfe ich Ihnen bei Ihrer Abmahnung und ich kann Sie durch meinen Updateservice auch vor künftigen Abmahnungen schützen, denn nur derjenige der immer up-to-date ist, muss keine lästige Abmahnung befürchten.
Erfahrung aus über 10.000 Abmahnfällen
Ich helfe seit über 10 Jahren Betroffenen bei Abmahnungen und der Absicherung von Onlineshops, eBay-Auftritten und Amazon Profilen. Mehr als 10.000 Abmahnfälle habe ich bereits bearbeitet und über 1.000 individuelle Shopabsicherungen vorgenommen. Ich weiß genau, wie man einen eBay-Auftritt oder Onlineshop abmahnsicher gestaltet.
Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot bei mir an.
Ihr Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Tel.: 02571 - 921 899 0
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