Abmahnung ebook von Thilo Sarrazin „Deutschland schafft sich ab“

Abmahnung Filesharing
12.12.20101670 Mal gelesen

Im Rahmen meiner Beratungspraxis werden mir erneut Mandate mit Abmahnungen der Verlagsgruppe Random House GmbH zur Kenntnis gebracht. Abgemahnt wird nunmehr das Buch "Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen". Die Abmahnung wurde von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer ausgesprochen. Neben den "typischen Abmahnungen" im Bereich der Urheberverstöße betreffend Musik- und Filmwerke, gerät nun auch der Schutz der ebooks in das Visier der Abmahner.

Mit der Abmahnung werden Unterlassungs- und Auskunftsansprüche, sowie Zahlungsansprüche Verlagsgruppe Random House GmbH der gegenüber dem Internetanschlussinhaber geltend gemacht, dessen IP Adresse im Zusammenhang mit der Rechtsverletzung an dem Schriftwerk "Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen" von Thilo Sarrazin ermittelt wurde.

Neben der Unterlassungserklärung wird für die Kosten der Rechtsverfolgung ein Betrag in Höhe von 806,00 € gefordert.

Dabei gilt zu berücksichtigen, dass je nach Einzelfall folgende Punkte zur Verteidigung angeführt werden können und überprüft werden sollten:

a)       Nachweis der Lizenzinhaberschaft

b)       Prozentsatz der Gesamtdatei, die heruntergeladen bzw. angeboten wurde

c)       fremder Zugriff auf das unverschlüsselte W-LAN Netzwerk

d)       Einbruch in das verschlüsselte W-LAN Netzwerk durch Dritte

e)       rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung

g)       ggf. § 97a UrhG - Deckelung der Abmahnkosten auf 100 € in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs

h)       IP-Adressen-Prüfung - im Zusammenhang mit der Rechtsverletzung an dem Schriftwerk "Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen" von Thilo Sarrazin

i)         überhöhter Streitwert

j)        überhöhte Rechtsverfolgungskosten / Anwaltskosten

k)       Sonstige

Im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des BGH zum § 97a UrhG wird darauf verwiesen, dass der BGH in seiner Urteilsbegründung keine Ausführungen zur Anwendbarkeit gemacht habe. Diese Frage ist gerade im Hinblick auf die vom BGH ausgegebene Presseerklärung immer noch nicht abschließend geklärt. Gleichwohl dürfte der BGH seine Tendenz mitgeteilt haben. Zudem ergeben sich derzeit neue Diskussionen um die Rechte aus der Lizenzinhaberschaft.

Die rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten sollten professionell besprochen und die taktische Vorgehensweise entschieden werden.

Ferner dürfte die Abgabe der vorformulierenten Erklärung sehr nachteilig sein und es ist dringend anzuraten, diese zu modifizieren.

Die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls ungeprüft erfolgen


Rechtsanwalt Dr. Stephan SchmelzerFachanwalt ArbeitsrechtFachanwalt IT-Recht,  Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646

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