Abmahnanwälte aus Hagen strafrechtlich verurteilt - Pressemitteilung lautet: "Hagener Juristen terrorisieren Ebay-Händler"

Medien- und Presserecht
23.07.20103082 Mal gelesen
Liebe Kollegen, haben Sie schon einmal ein Mandantengespräch abrupt beendet und Ihre Mandanten gebeten, schnellstens Ihre Kanzlei zu verlassen und nie wieder zu kommen? Ich schon und diese Entscheidung in Bezug auf das Hagener Ehepaar war goldrichtig, wie sich nunmehr herausgestellt hat.


 

Leider wirft nachfolgender Bericht einen dunklen Schatten auf die gesamte Anwaltschaft. Ein Rechtsanwalt und ein Notar wurden nunmehr verurteilt, weil Sie sich dazu haben hinreißen lassen, zahlreiche Abmahnungen für ein Ehepaar aus Hagen auszusprechen und sich die Gebühren mit diesen zu teilen. Das Portal der WAZ Mediengruppe "Der Westen" berichtet derzeit wie folgt:

 

"Hagener Juristen terrorisieren Ebay-Händler
Hagen, 16.07.2010, Helmut Ullrich

Hagen. Ein Anwalt (47) und ein Notar (63) aus Hagen haben arglose Ebay-Händler abgezockt und dabei mehr als 35.000 Euro Abmahnkosten eingenommen. Jetzt wurden beide Juristen verurteilt.

Die Masche der beiden Juristen aus Hagen, arglose Ebay-Händler abzuzocken, war gewinnträchtig - doch systematisch kriminell. Jetzt haben die beiden Juristen ein ganz großes Problem.

Der 18. Juni 2008 wird als schwarzer Tag in die Geschichte der großen Rechtsanwalts-Kanzlei in der Hagener City eingehen. Morgens um 8.30 Uhr standen unerwartet Ermittler mit Durchsuchungsbeschluss auf der Matte. Bis 13 Uhr waren die Beamten emsig, sie durchwühlten Schränke, Ordner und Akten, schleppten Kartons mit belastenden Unterlagen aus den Büros.

280 Wettbewerbsverstöße

Ins Fadenkreuz von Dr. Holger Schlüter, einem Staatsanwalt mit pingeliger Gründlichkeit, geriet alsbald ein einziger Anwalt der Großkanzlei, der aus dem Stand heraus im Zeitraum von nur drei Monaten stolze 280 Wettbewerbsverstöße kostenpflichtig abgemahnt hatte. Ausschließlich betroffen: Ebay-Verkäufer, denen bei den Versteigerungen im Internet Fehler unterlaufen waren.

Zum Beispiel bei der Widerrufsbelehrung. Der irrtümliche Hinweis "Rückgabe innerhalb nur von vier Wochen" (anstatt "innerhalb eines Monats") - schon wurden die Ebay-Händler vom findigen Anwalt zur Kasse gebeten.

Allein von Ende November 2007 bis Anfang Februar 2008 nahm der Advokat gut 35 000 Euro Abmahnkosten ein. Der Jurist brauchte aber, um überhaupt tätig werden zu können, Mandanten, die er als "geschädigte Mitbewerber" vorschieben konnte. Dazu bediente er sich eines Pärchens aus Fröndenberg, das bei Ebay einen Handel mit Textilien betrieb.

Die Eheleute, die offiziell als "Kläger" auftraten, waren insgeheim an dem kriminellen Geschäftsmodell beteiligt und bekamen die Hälfte von den eingetriebenen Abmahngebühren. Dazu stellte ein eigens erfundenes "Beratungsbüro für Dienstleistungen" die Scheinrechnungen aus.

Selbst vor dem Kadi wurde die krumme Masche eiskalt durchgezogen: Vor dem Landgericht Bochum log der Hagener Anwalt, "dass eine Gebührenteilung nicht stattfinde" (Az. 12 O 80/08).

Nach Aufstand im Internet endete Abmahnterror

Als die Sache schließlich im Internet hochkochte und immer mehr abkassierte Opfer die Großkanzlei anprangerten, endete der Abmahnterror dort abrupt. Geradezu zeitgleich übernahm ein bekannter Notar auf Emst das kriminelle System - und machte mit dem Fröndenberger Paar zu gleichen Bedingungen weiter.

Er verschickte insgesamt 74 Abmahnungen an Ebay-Händler, 29 Mal wurde abkassiert - 11 Mal mit den Eheleuten geteilt (3600 Euro). Auch der Notar log dreist: Vor dem Hagener Landgericht bestritt er eine Gebührenabsprache (Az. 8 O 133/08).

Für den Notar kann es nun brenzlig werden: Er akzeptierte einen Strafbefehl über 12 000 Euro. 120 Tagessätze bedeuten "vorbestraft", er dürfte sein Notariat verlieren.

Der City-Anwalt ist aus der Großkanzlei ausgeschieden, schluckte 11 Monate auf Bewährung wegen Betruges sowie 7500 Euro Geldbuße. Noch ist fraglich, ob er im Aufsichtsrat eines großen Hagener Sportvereins bleiben darf."

Quelle: Der Westen



Fazit:
Rechtsanwälte, die Abmahnungen aussprechen, sollten nicht voreilig als "Abmahnanwalt" bezeichnet werden. Mit dieser Bezeichnung ist häufig - leider zu Unrecht - ein sehr negatives Image verbunden, was durch vorgenannten Bericht noch einmal verstärkt wird.

Anwälte, die - wie ich auch - täglich mit Abmahnungen zu tun haben, sind Spezialisten in diesem Bereich und können Betroffene optimal beraten, weil Sie wissen, wie der Abmahner denkt. Bei Abmahnungen sollte man sich immer an einen "Abmahnanwalt" wenden. Keiner kennt sich besser aus.

Ich berate Sie gern.



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