Rechtsanwalt

Rechtsanwalt ist dieBerufsbezeichnung für einen Vertreter und Berater in Rechtsangelegenheiten. In Deutschland gibt es laut der zum 1.1.2013 veröffentlichten Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) 160.880 zugelassene Rechtsanwälte. Der Anwalt ist als unabhängiges Organ der Rechtspflege sowohl seinen Mandanten als auch der bestehenden Rechtsordnung gegenüber verpflichtet.

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Rechtsanwalt kann werden, wer die Befähigung zum Richteramt nachweisen kann. Diese Befähigung wird gemäß § 5 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) erworben durch ein erfolgreich mit der ersten Prüfung abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Universitätsstudium, ein sich anschließendes Referendariat (sog. juristischer Vorbereitungsdienst) sowie das Bestehen der abschließenden zweiten Staatsprüfung. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird von der Rechtsanwaltskammer vorgenommen, in deren Bezirk sich der angehende Anwalt niederlassen möchte. Dort erfolgt auch der Eintrag in das Rechtsanwaltsverzeichnis der Kammer.

Anwaltsvergütung

Die Vergütung eines Rechtsanwaltes wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Zum 1.8.2013 wurden mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz neben den Gerichtskosten auch die Anwaltsgebühren erhöht, die sich nach der RVG-Streitwerttabelle richten. Eine individuelle Gebührenvereinbarung kann etwa auf Basis von Stundensätzen oder als Festbetrag abgeschlossen werden. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist gemäß § 49 b Absatz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) nur im Einzelfall und auch nur dann möglich, wenn der Mandant aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von einer Rechtsverfolgung abgehalten werden würde. Das Rechtsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandanten ist in der Regel ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Fachanwalt

Eine Weiterqualifizierung eines Rechtsanwaltes zum Fachanwalt ist durch den Erwerb besonderer theoretischer und praktischer Fähigkeiten möglich. Mittlerweile gibt es in Deutschland 20 verschiedene Fachanwaltschaften, vom Fachanwalt für Agrarrecht bis zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Der Fachanwaltstitel dient gemäß § 43 c BRAO dem Nachweis, in dem jeweiligen Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Die Voraussetzungen für den Erwerb eines Fachanwaltstitels sind in der Fachanwaltsordnung für Rechtsanwälte (FAO) geregelt. Bis zum Stichtag 1.1.2013 wurden in der Bundesrepublik 46.723 Fachanwaltstitel verliehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zahlreiche Rechtsanwälte mehrere Fachanwaltstitel gleichzeitig führen. Bei einer entsprechenden Qualifikation sind so bis zu drei Titel möglich.