Beamte, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterhalten, finden in ihren Versicherungsbedingungen häufig eine Sonderregelung, die sie für den Fall der Dienstunfähigkeit privilegiert. Hat der entsprechende Beamte eine solche sog. “Beamtenklausel“ in seinem Vertrag verabredet, wird dem Versicherungsnehmer insbesondere der Nachweis zum Vorliegen der Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit, wie diese dem Versicherungsvertrag zugrunde liegen, stark erleichtert.