Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
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  • Abrechnung nach Vergütungsgesetz (RVG)
  • Abrechnung nach Stundenhonoraren

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Das Arbeitsrecht ist eine der komplexesten Rechtsmaterien. Das verdeutlichen ein paar Zahlen: Rund 43 Millionen Beschäftigte und über 3 Millionen steuerpflichtige Unternehmen haben das Arbeitsrecht zu beachten. Die Vielzahl von Gesetzen und zu beachtenden Regelungen (es gelten allein aktuell rund 72.000 Tarifverträge!) und die umfassende Rechtsprechung machen die Rechtsanwendung nicht nur schwierig. Oft ist es eine richtige Herausforderung! Für wen gilt was? Wer hat welche Ansprüche? Wie verhält man sich wann richtig? Wie lange können Rechte geltend gemacht und Pflichten eingefordert werden?

Professionelle Hilfe ist deshalb wichtig!

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in meiner ausschließlich arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei berate ich meine Mandanten umfassend: Außerhalb eines Prozesses in der Beratung und im Prozess bei allen deutschen Arbeitsgerichten, also auch bei allen Landesarbeitsgerichten (2. Instanz) und beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt (3. Instanz). Das Arbeitsrecht begleitet mich jetzt schon seit über 25 Jahren. Im kollektiven Arbeitsrecht trete ich als juristischer Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG auf. In dieser Funktion erstelle ich juristische Gutachten, die sodann von meinen Mandanten als Grundlage ihres Handels herangezogen werden. Ich berate und begleitete meine Mandanten und vertrete deren Interessen in Einigungsstellen und natürlich auch in Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht. Nicht nur in Köln, sondern bundesweit.

Meine Mandanten betreue ich in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Hierunter fallen nicht nur die Gestaltung, Verhandlung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen, Betriebsvereinbarungen und sonstigen Regelungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts. Darüber hinaus bin ich auch Berater meiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht.

Jedes Mandat beginnt regelmäßig mit einem persönlichen Gespräch. Gemeinsam mit dem Mandanten arbeite ich den Sachverhalt auf und prüfe die Rechtslage. Der Mandant ist zu jeder Zeit Herr des Verfahrens und entscheidet selbst, welche der von mir vorgeschlagenen Handlungsoptionen gewählt wird. Dabei kläre ich umfassend über die Chancen und Risiken der gewählten Möglichkeit auf. 

Seit 2003 schule ich zudem als Fachreferent und Dozent bundesweit arbeitsrechtliche Themen.