Im Abgasskandal muss die Porsche AG einem Käufer eines Porsche Macan S Diesel Schadensersatz leisten. Das hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 26. März 2019 entschieden (Az.: 12 O 182/18).
Verschiedene Audi-Modelle mit dem 3,0 Liter Dieselmotor Euro 6 sind von einer Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen. Die Behörde hat bei den Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung festgestellt, die entfernt werden muss.
Im Abgasskandal wird die Luft für Dieselfahrer ohne Software-Update immer dünner. Sie müssen damit rechnen, dass die Behörden ihr Fahrzeug aufgrund der illegalen Abschalteinrichtung stilllegen.
Der BGH hat mit seinem Hinweisbeschluss vom 8. Januar die Position der geschädigten Verbraucher im Dieselskandal gestärkt. Gut möglich, dass dieser Beschluss schon erste Auswirkungen zeigt und Schadensersatzklagen gegen Händler und / oder Hersteller noch größere Aussichten auf Erfolg haben.
Das Landgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 12. Februar 2019 entschieden, dass ein Touareg-Käufer aufgrund der Abgasmanipulationen Anspruch auf Schadensersatz hat (Az.: 9 O 140/18).