Ist ein Dienstwagen für die Dauer des Arbeitsverhältnisses auch zur Privatnutzung überlassen, rechtfertigt die Versetzung vom Außen- in den Innendienst keine Herausgabe des Pkw.
Eine Minderung bei Mängeln der erbrachten Dienstleistung, etwa entsprechend der Regelung des § 441 BGB beim Kaufvertrag, ist in den §§ 611 ff. BGB nicht vorgesehen und nicht möglich. Freilich setzt der volle Vergütungsanspruch nach den §§ 611, 614 BGB die Erbringung der vollen Arbeitsleistung voraus; Teilleistungen genügen nicht.
Für deutsche Staatsbürger ist prinzipiell die Möglichkeit eröffnet, Immobilien und Grundstücke in Kroatien zu erwerben. Benötigt wird jedoch eine Genehmigung des Kroatischen Außenministeriums, die ausnahmslos erteilt wird, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.Dem Antrag beizufügen sind u.a. der Kaufvertrag und ein Grundbuchauszug.