Im Gegensatz zu Großkanzleien betreue ich meine Mandanten sehr persönlich und gründlich. Dabei stehen die hohen Ansprüche an die Qualität der Arbeit denjenigen der Großkanzleien in nichts nach. Während dort jedoch oft wechselnde Mitarbeiter den Kontakt zum Mandanten stören, ist bei mir die durchgängige persönliche Betreuung gewährleistet. Die Qualität wird zum einen durch die laufende Praxis, die laufende Fortbildung, die fachübergreifende (rechtsanwaltliche und steuerberatende) Arbeit und schließlich auch durch die gleichzeitige Lehrtätigkeit an der Rheinischen Fachhochschule Köln in den Arbeitsgebieten gesichert.
Mein zentrales Spezialgebiet ist das
Steuerstrafrecht,
in welchem ich schon seit 21 Jahren tätig bin und auch als Professor lehre. Zum Steuerstrafrecht gehört dabei:
- Entwicklung einer Strategie zur bestmöglichen Beratung des Mandanten
- Vertretung vor dem Finanzamt und dem Finanzgericht
- Hilfe für Mandanten bei Hausdurchsuchung, Haftbefehl, Beschlagnahmen, Ermittlungsverfahren und Strafprozess
- Erstellung und Abgabe von Berichtigungserklärungen
- tatsächliche Verständigung mit dem Finanzamt
- Regressprozess gegen Finanzamt oder Berater