Rechtsanwältin Marion Pia Strater-Neuhaus

Rechtsanwältin
Marion Pia Strater-Neuhaus

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Marion Strater-Neuhaus
Rankestr. 33
10789 Berlin

Rechtsgebiete

Weitere Informationen über Marion Pia Strater-Neuhaus

Rechtsanwältin Marion Strater-Neuhaus, Berlin

Mit über zwanzig Jahren Berufserfahrung steht Rechtsanwältin Strater-Neuhaus ihren Mandantinnen und Mandanten zur Seite.

Als Fachanwältin für Familienrecht sowie als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist Rechtsanwältin Marion Strater-Neuhaus vor allem auf diese zivilrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert, darüber hinaus hat sie den Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfolgreich abgeschlossen.

Rechtsanwältin Strater-Neuhaus führt ihre Kanzlei in der Rankestraße 33 im alten Berliner Westen, unweit vom „KaDeWe“ und der Gedächtniskirche.

Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin in Berlin

Mit dem Familienrecht kommen die meisten Menschen erst in Berührung, wenn die Beziehung zu sehr nahestehenden Personen in die Krise geraten ist. Rechtsanwältin Marion Strater-Neuhaus begleitet ihre Mandantinnen und Mandanten daher besonders sorgfältig, persönlich und sensibel durch diese oft belastende Zeit.

Als Fachanwältin für Familienrecht berät und vertritt Marion Strater-Neuhaus ihre Mandantin, ihren Mandanten regelmäßig zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten einer Ehescheidung und führt das Verfahren – wenn möglich im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung mittels Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung, im gegebenen Fall couragiert im Rahmen des streitigen Scheidungsverfahrens.

Weiterhin berät und vertritt Rechtsanwältin Strater-Neuhaus zu allen Fragen, die den Kindesunterhalt, den Trennungsunterhalt oder den nachehelichen Unterhalt betreffen, außerdem zu Anliegen der elterlichen Sorge oder zum Umgangsrecht.

In ihrer familienrechtlichen Praxis übernimmt Rechtsanwältin Marion Strater-Neuhaus unter anderem auch die Beratung zu Eheverträgen und zu den Verhältnissen gleichgeschlechtlicher und nicht ehelicher Gemeinschaften. Sie vertritt Mandantinnen und Mandanten weiterhin in Fragen der Vaterschaftsfeststellung bzw. -anfechtung.

Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Beratung und Vertretung zu Fragen des Elternunterhalts, also zu den Auskunfts- und Regressforderungen, die von Seiten der Sozialbehörden an die Kinder und Schwiegerkinder pflegebedürftiger Eltern und Schwiegereltern herangetragen werden, wenn die Versicherungsleistungen und das Vermögen nicht ausreichen, Pflege- und Heimkosten aus eigener Kraft zu tragen. Auch hier unterstützt Rechtsanwältin Strater-Neuhaus ihre Mandantinnen und Mandanten darin, eine für alle Seiten gut vertretbare Lösung zu finden.

Rechtsanwältin für Erbrechtsfragen in Berlin

Rechtsanwältin Strater-Neuhaus verfügt über umfassende Kenntnisse des Erbrechts und hat sich in ihrer Praxis langjährig auf die Beratung ihrer Mandantinnen und Mandanten zu den rechtlichen und persönlichen Anliegen auf diesem Gebiet spezialisiert.

In ihrer erbrechtlichen Praxis berät Rechtsanwältin Marion Strater-Neuhaus ihre Mandanten vor dem Eintritt eines Erbfalls über die Möglichkeiten, die Vermögensfragen in rechtssicherer Form zu regeln, beispielsweise in Form des Testaments, des Erbvertrags oder einer Schenkung zu Lebzeiten.

Weiterhin berät Rechtsanwältin Strater-Neuhaus ihre Mandantinnen und Mandanten in potenziellen Erbrechtsstreitigkeiten und vertritt sie zur Durchsetzung ihrer Ansprüche als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer bzw. in der Abwehr unberechtigter erbrechtlicher Forderungen.

Rechtsanwältin Marion Strater-Neuhaus berät ihre Mandantschaft selbstverständlich stets mit Blick auch auf Fragen der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht in Berlin

Als Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht ist Rechtsanwältin Marion Strater-Neuhaus spezialisiert auf alle Anliegen des Mietrechts, des Wohneigentums- und des Pachtrechts.

Zu ihrer anwaltlichen Praxis zählt unter anderem die Prüfung aller einschlägigen Verträge des gewerblichen Mietrechts und des Pachtrechts sowie der Vertragsbeziehungen im Wohnraum-Mietrecht.

Neben der Prüfung, Gestaltung und Aushandlung von Verträgen übernimmt  Rechtsanwältin Marion Strater-Neuhaus die Regelung von Konflikten, die vor allem – aber nicht nur – im Wohnraum-Mietverhältnis oftmals um mutmaßliche Mängel der Mietsache und eine Mietminderung kreisen, etwa nach Wasserschaden und Schimmelbefall, wegen Auseinandersetzung im Flächen oder die Lärmbelastung.

Im Zusammenhang mit Wohnungseigentum kommt es nicht selten zu Auseinandersetzungen um die Reichweite des Gemeinschafts- und des Sondereigentums bzw. von Sondernutzungsrechten. In diesen Fragen leistet Rechtsanwältin Marion Strater-Neuhaus echte Prävention durch gründliche Prüfung und Gestaltung von Verträgen bei Schaffung von WEG-Verhältnissen bzw. steht ihren Mandanten bei Streitigkeiten bei, sollten die entsprechenden Verhältnisse nicht vorab hinreichend geklärt worden sein.

Insbesondere berät und vertritt Rechtsanwältin Marion Strater-Neuhaus die beteiligten Eigentümer, Erwerber und Mieter in Fragen neu geschaffenen oder erworbenen Wohneigentums.

Rechtsanwältin Marion Strater-Neuhaus sind als Fachanwältin die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen von Mietern und Vermietern, von Wohnungseigentümern und Eigentümergemeinschaften bestens vertraut, sodass sie ihre Beratung effektiv auf die jeweiligen Bedürfnisse ausrichten kann.

Gut zu erreichen im Herzen des alten Berliner Westens

Rechtsanwältin Marion Pia Strater-Neuhaus führt ihre Kanzlei in der Rankestraße 33, 10789 Berlin.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter

Telefon: 0 30 / 8 90 68 20 oder

E-Mail: kanzlei@straterneuhaus.de