Immer häufiger erhalten frühere Kunden von Banken nach Jahren oder teils gar Jahrzehnten Forderungsschreiben von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten.
Das Landgericht Wiesbaden hat mit einem von hünlein rechtsanwälte erstrittenen Urteil vom 08.11.2018 (2 O 4/18) die verbraucherfreundliche Linie des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zur Verjährung von Darlehensrückzahlungsansprüchen bestätigt und die Klage eines Inkasso-Unternehmens abgewiesen.
Mit Urteil vom 08.05.2019 (I-31 U 107/18) hat das OLG Hamm eine Klage der Hoist Finance AB gegen einen ehemaligen Kunden der Citibank wegen einer Forderung aus einem gekündigten Darlehensvertrag wegen Verjährung abgewiesen.